Pflegegrad 1 bis 5

Der Zuschuss ist bei Pflegegrad 1 so hoch wie bei Pflegegrad 5

Das überrascht die meisten. Bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI – unabhängig davon, welcher Pflegegrad festgestellt wurde. Der Pflegegrad entscheidet über andere Leistungen, nicht über diese.

5,0aus 47 Google-Bewertungen

Noch kein Pflegegrad?

Dann beantragen Sie ihn zuerst – ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt. Über den Pflegegrad muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entschieden werden; versäumt die Kasse die Frist ohne ausreichenden Grund, stehen Ihnen 70 € je begonnener Woche zu. Erst danach ist der Zuschuss für den Umzug beantragbar.

Wie der Pflegegrad zustande kommt

Der Medizinische Dienst begutachtet die Selbstständigkeit in sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Daraus entsteht eine gewichtete Gesamtpunktzahl von 0 bis 100; die Selbstversorgung wiegt mit Abstand am schwersten.

Bewertet wird nicht, welche Diagnose vorliegt, sondern was im Alltag noch selbst gelingt. Deshalb kann jemand mit einer schweren Erkrankung einen niedrigeren Pflegegrad haben als jemand, bei dem mehrere kleinere Einschränkungen zusammenkommen.

Warum der Grad für den Umzugszuschuss keine Rolle spielt

Pflegegeld und Pflegesachleistung steigen mit dem Pflegegrad – der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nicht. Das Gesetz nennt einen Höchstbetrag je Maßnahme und knüpft ihn nicht an die Höhe des Grades. Wer Pflegegrad 1 hat, hat denselben Rahmen wie jemand mit Pflegegrad 5.

Praktisch heißt das: Ein niedriger Pflegegrad ist kein Grund, den Antrag zurückzustellen. Was den Ausschlag gibt, ist die Begründung – welche Barriere in der jetzigen Wohnung die Pflege behindert, und was in der neuen Wohnung nachweislich besser wird.

Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.

Bewertungen

Was unsere Kundinnen und Kunden sagen

Nachprüfbar, nicht behauptet

Google
5,0

aus 47 Bewertungen

Sobald unser Bewertungsprofil öffentlich ist, verlinken wir es hier – damit Sie jede Stimme selbst nachlesen können.

Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3) · Köln

Meine Mutter wohnte im dritten Stock ohne Aufzug, ich 300 Kilometer weg. Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil. Hier wurde er geschrieben, eingereicht und bewilligt. Danach lief der Umzug an einem Tag.
Andrea K.

selbst umgezogen, Pflegegrad 2 · Leipzig

Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet. Es wurde nichts weggeworfen, ohne mich zu fragen. Am Abend stand das Bett, und das Bad konnte ich benutzen.
Hans-Jürgen M.

Sohn und Tochter organisierten gemeinsam · Stuttgart

Wir hatten schon einen Umzugstermin gebucht und wussten nicht, dass das den Zuschuss kosten kann. Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen. Das hat uns viel Geld gespart.
Sabine R.
Umzug nach Pflegegrad 1 bis 5: Zuschuss und Antrag