Nach Kasse sortiert
Was zahlt Ihre Pflegekasse beim Umzug?
Der Anspruch nach § 40 Abs. 4 SGB XI ist für alle gleich – bis zu 4.180 € je Maßnahme ab Pflegegrad 1. Unterschiedlich sind Formulare, Zuständigkeiten und Bearbeitungswege. Wählen Sie Ihre Kasse.
AOK
AOK – Die Gesundheitskasse
Regionale Gesellschaften – die PLZ entscheidet
Antrag bei der AOKTechniker Krankenkasse
Techniker Krankenkasse (TK)
Antrag bei der Techniker KrankenkasseBarmer
BARMER
Antrag bei der BarmerDAK-Gesundheit
DAK-Gesundheit
Antrag bei der DAK-GesundheitKKH
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Antrag bei der KKHKnappschaft
KNAPPSCHAFT
Antrag bei der Knappschafthkk
hkk Krankenkasse
Antrag bei der hkkIKK classic
IKK classic
Antrag bei der IKK classicIKK Südwest
IKK Südwest
Antrag bei der IKK SüdwestIhre Kasse ist nicht dabei?
Der Anspruch besteht bei jeder gesetzlichen Pflegekasse – die Rechtsgrundlage ist dieselbe. Rufen Sie uns an, wir kennen die Wege auch bei kleineren Kassen. Oder prüfen Sie zuerst in 60 Sekunden Ihren Anspruch.
Warum es überhaupt auf die Kasse ankommt
Der Anspruch selbst steht im Gesetz und ist bei jeder gesetzlichen Pflegekasse gleich. Unterschiedlich ist der Weg dorthin: Manche Kassen haben ein eigenes Formular, andere nehmen einen formlosen Antrag. Manche sind bundesweit einheitlich organisiert, andere – die AOK und die IKK – bestehen aus eigenständigen Regionalgesellschaften, bei denen Ihre Postleitzahl darüber entscheidet, wohin der Antrag geht. Ein Antrag bei der falschen Regionalgesellschaft kostet Wochen.
Zuständig ist immer die Pflegekasse bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person – nicht die Kasse der Angehörigen, und nicht die Kasse am Wohnort. Bei einem Ehepaar mit unterschiedlichen Krankenkassen stellt deshalb jede Person ihren eigenen Antrag bei ihrer eigenen Kasse, auch wenn es um denselben Umzug geht.
Auf den folgenden Seiten steht je Kasse, was dort konkret zu beachten ist, und der Link auf die amtliche Seite. Beträge nennen wir bewusst nur einmal und zentral: Mehrere Kassen führen auf ihren eigenen Seiten noch veraltete Zahlen.
Was auf dem Weg zur Bewilligung wirklich zählt
Drei Dinge entscheiden, unabhängig von der Kasse: eine Begründung, die die konkreten Barrieren der jetzigen Wohnung benennt; ein prüffähiger, aufgeschlüsselter Kostenvoranschlag statt einer Pauschalsumme; und die Reihenfolge – erst der Antrag, dann die Bewilligung, dann die Beauftragung.
Anträge scheitern in der Praxis selten daran, dass kein Anspruch besteht. Sie scheitern an einer zu allgemeinen Begründung, an einem fehlenden Kostenvoranschlag – oder daran, dass jemand aus Zeitdruck schon beauftragt hat.
Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Nachprüfbar, nicht behauptet
aus 47 Bewertungen
Sobald unser Bewertungsprofil öffentlich ist, verlinken wir es hier – damit Sie jede Stimme selbst nachlesen können.
Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3) · Köln
Meine Mutter wohnte im dritten Stock ohne Aufzug, ich 300 Kilometer weg. Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil. Hier wurde er geschrieben, eingereicht und bewilligt. Danach lief der Umzug an einem Tag.
selbst umgezogen, Pflegegrad 2 · Leipzig
Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet. Es wurde nichts weggeworfen, ohne mich zu fragen. Am Abend stand das Bett, und das Bad konnte ich benutzen.
Sohn und Tochter organisierten gemeinsam · Stuttgart
Wir hatten schon einen Umzugstermin gebucht und wussten nicht, dass das den Zuschuss kosten kann. Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen. Das hat uns viel Geld gespart.
