Pflegegrad 4 und 5

Wie organisiere ich das, wenn meine Mutter nicht mehr selbst kann?

Bei Pflegegrad 4 und 5 kommt der Umzug oft plötzlich – nach einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt. Dann organisieren meist Angehörige. Den Antrag stellen Sie mit Vollmacht für Ihre Mutter oder Ihren Vater; den Umzugstag stimmen wir mit dem Pflegedienst ab, damit die Pflege nicht abreißt.

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Hat die Person, die umzieht, einen Pflegegrad?

Bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse möglich – pro Person mit Pflegegrad.

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Typische Situationen

  • Nach Klinik oder Reha ist die alte Wohnung nicht mehr zu bewältigen.
  • Pflegebett und Hilfsmittel müssen am ersten Tag stehen.
  • Den Antrag unterschreibt eine bevollmächtigte Person.
  • Der Pflegedienst muss am Umzugstag eingeplant werden.

Pflegegrad 4 · 70 bis unter 90 Punkte

Hilfe wird rund um die Uhr gebraucht. Ein Pflegedienst ist meist fest eingebunden, Hilfsmittel prägen die Wohnung. Ein Umzug ist in dieser Lage kein Transportvorgang, sondern eine Verlegung, die zur Pflege passen muss. Die Pflege darf am Umzugstag nicht abreißen – deshalb steht die Terminplanung mit dem Pflegedienst am Anfang, nicht am Ende.

Was wir dabei anders machen

  • Der Umzugstag wird mit Pflegedienst und Angehörigen gemeinsam geplant
  • Bett, Bad und die wichtigsten Hilfsmittel sind vor allem anderen einsatzbereit
  • Wir bauen zuerst das neue Zuhause auf und räumen die alte Wohnung danach

Pflegegrad 5 · 90 bis 100 Punkte

Die höchste Stufe. Selbstständigkeit ist weitgehend aufgehoben, die Versorgung erfordert besonderen pflegerischen Aufwand. Ein Umzug ist hier selten geplant, sondern meist die Folge eines Ereignisses – ein Krankenhausaufenthalt, eine Verschlechterung, eine Wohnung, die nicht mehr trägt. Dann steht der Termin fest, bevor der Antrag geschrieben ist, und die Reihenfolge droht durcheinanderzugeraten.

Was wir dabei anders machen

  • Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Bewilligung im verbleibenden Zeitfenster noch ausgeht
  • Abstimmung mit Klinik-Sozialdienst und Pflegedienst übernehmen wir
  • Wenn nötig, ziehen wir in zwei Etappen um – erst das Nötigste, dann der Rest

Für AngehörigePflegebett und Möbelmontage

Häufige Fragen

Bekomme ich mit Pflegegrad 4 und 5 weniger Zuschuss als mit einem höheren Grad?
Nein. Der Höchstbetrag von 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt bei jedem Pflegegrad, von 1 bis 5.
Was muss ich mit Pflegegrad 4 im Antrag besonders begründen?
Belegen Sie den Pflegeaufwand: Wie oft kommt der Dienst, welche Hilfsmittel sind im Einsatz, welche davon passen in die jetzige Wohnung nicht mehr? Eine ärztliche Bescheinigung als Anlage ist hier oft sinnvoll.
Was muss ich mit Pflegegrad 5 im Antrag besonders begründen?
Wenn es eilt: Sprechen Sie den Sozialdienst der Klinik an, bevor Sie beauftragen. Er kann den Antrag beschleunigen. Beauftragen Sie auf keinen Fall vorab in der Annahme, es lasse sich später regeln – das ist der schnellste Weg in die Ablehnung.
Ab wann darf ich den Umzug beauftragen?
Erst nach der Bewilligung. Eine Beauftragung – auch eine Anzahlung oder ein fest zugesagter Termin – gilt als Beginn der Maßnahme und führt regelmäßig zur Ablehnung.

Andere Lebenslage?

Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.