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Wie dieser Preis zustande kommt

Der Rechner nennt eine Spanne, keinen Preis. Sie ergibt sich aus Wohnungsgröße, Entfernung und dem gewünschten Leistungsumfang – das sind die drei Größen, die den Aufwand am stärksten bestimmen. Was er nicht kennt, sind Etage, Aufzug, Zufahrt und Sperrgut, und genau die verschieben den Preis nach oben oder unten.

Verbindlich wird es nach einer kurzen Besichtigung per Video oder vor Ort. Dann nennen wir einen Festpreis – und der ist es, der in den Kostenvoranschlag für Ihre Pflegekasse geht.

Warum die Pflegekasse eine Spanne nicht akzeptiert

Für den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI braucht die Kasse einen prüffähigen Kostenvoranschlag: aufgeschlüsselt nach Leistungen, mit festem Betrag. Eine Orientierungsspanne reicht dafür nicht aus, und ein Pauschalangebot über „Umzug komplett“ ebenfalls nicht.

Nutzen Sie den Rechner also, um zu sehen, in welcher Größenordnung Sie sich bewegen – und fordern Sie danach den Festpreis an. Beides ist kostenlos, und beides ist noch keine Beauftragung.

Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.

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