Umzug mit Pflegegrad
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Umzugsleistungen gegenüber Endkunden · Stand: August 2026 (Version 1.0)
| Anbieter | pflegekassenumzug.de / David A. Steinleger (Einzelunternehmer) |
|---|---|
| Adresse | Opladener Straße 36, 40764 Langenfeld (Rheinland) |
| Inhaber / Kontakt | David A. Steinleger · 0178 325 0929 · umzug@pflegekassenumzug.de |
| Steuernummer | 135 / 5286 / 2790 |
| Geltungsbereich | Alle Umzugsleistungen für Endkunden (Verbraucher und Unternehmer) |
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Leistungsmodell
1.1Anbieter der Umzugsleistungen ist pflegekassenumzug.de / David A. Steinleger (Einzelunternehmer), Opladener Straße 36, 40764 Langenfeld (Rheinland) (nachfolgend „Anbieter“).
1.2Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Umzugsleistungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
1.3Der Anbieter ist Umzugskoordinator und tritt gegenüber dem Kunden als alleiniger Vertragspartner auf. Die operative Durchführung erfolgt durch sorgfältig ausgewählte, qualifizierte Subunternehmer. Der Subunternehmer wird nicht Vertragspartner des Kunden. Ansprechpartner bleibt während der gesamten Abwicklung der Anbieter.
1.4Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, soweit der Anbieter nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.5Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Verbraucherspezifische Regelungen sind ausdrücklich gekennzeichnet.
§ 2 Vertragsschluss
2.1Das Angebot des Anbieters ist freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande — nicht bereits durch das Angebot oder dessen Annahme durch den Kunden.
2.2Angebote sind 14 Kalendertage gültig, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
2.3Das Angebot basiert auf den Angaben des Kunden. Wesentliche Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse können zu Preisanpassungen führen (§ 5.5).
2.4Der Anbieter ist berechtigt, die Auftragsannahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Kein WiderrufsrechtPflichtinformation für Verbraucher
§ 4 Leistungsumfang
4.1Standardleistungen (sofern nicht abweichend vereinbart):
- Beladung des vereinbarten Umzugsguts am Auszugsort
- Transport zum Einzugsort (und ggf. Zwischenstopps laut Angebot)
- Entladung und Aufstellung am Einzugsort nach Kundenwunsch
- Bereitstellung erforderlicher Transportkapazitäten und Fachpersonal
- Verpackungsmaterial für den Transport (Möbeldecken, Folien, Klebeband)
4.2Zusatzleistungen (nur bei gesonderter Vereinbarung im Angebot):
- Demontage und Montage von Möbeln
- Küchenmontage (Preis je laufendem Meter)
- Einpackservice (Verpackung durch den Anbieter)
- Entrümpelung und Entsorgung von Haushaltsmöbeln und -geräten
- Organisation und Kosten der Halteverbotszone
4.3Ausdrücklich nicht Bestandteil des Leistungsumfangs — auch nicht gegen gesondertes Entgelt:
- Transport von Bargeld, Wertpapieren, Schmuck, Edelmetallen, Kunstgegenständen über 5.000 € ohne gesonderte Deklaration
- Transport lebender Tiere und Pflanzen (Ausnahme nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung)
- Transport von Waffen, Munition und sonstigen genehmigungspflichtigen Gegenständen
- Transport von Gefahrgut (feuer-, explosions- oder strahlengefährliche Stoffe, Chemikalien, Druckgasflaschen, Lithium-Batterien in größeren Mengen)
4.4Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen (§ 1.3).
§ 5 Preis, Mehrwertsteuer und Zahlungsbedingungen
5.1Es gilt der im Angebot ausgewiesene Festpreis inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2Zahlungsplan (Standardkonfiguration):
| Fälligkeit | Anzahlung | Zahlungsart |
|---|---|---|
| Bis 999,99 € Auftragswert | 30 % Anzahlung | Überweisung |
| 1.000,00 € bis 2.499,99 € Auftragswert | 40 % Anzahlung | Überweisung |
| Ab 2.500,00 € Auftragswert | 50 % Anzahlung | Überweisung |
| Schlussrechnung nach Durchführung | Verbleibender Betrag | Überweisung |
5.3Die Anzahlungsstaffel gilt vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen. Individuelle Absprachen zwischen den Parteien bleiben ausdrücklich zulässig und gehen dieser Staffelung vor; sie sind im Angebot schriftlich zu dokumentieren.
5.4Die Schlussrechnung ist binnen 5 Werktagen nach Durchführung fällig.
5.5Mehraufwand durch Falschangaben: Weicht das tatsächliche Umzugsvolumen oder der Aufwand wesentlich (mehr als 10 %) von den Kundenangaben ab, ist der Anbieter berechtigt, den Preis anzupassen. Der Anbieter informiert den Kunden vor Erbringung von Mehrleistungen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden werden keine Mehrleistungen erbracht.
5.6Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Gegenüber Unternehmern gilt ein Zinssatz von 9 Prozentpunkten.
§ 6 Stornierung durch den Kunden und Umbuchung
6.1Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 415 HGB). Bei Stornierung vor Durchführung sind folgende Pauschalen fällig:
| Stornierungszeitpunkt vor Umzug | Stornogebühr | Hinweis |
|---|---|---|
| Mehr als 21 Kalendertage | Kostenfrei | Anzahlung wird vollständig erstattet |
| 14 bis 21 Kalendertage | 25 % des Festpreises | |
| 7 bis 14 Kalendertage | 50 % des Festpreises | |
| 3 bis 7 Kalendertage | 75 % des Festpreises | |
| Weniger als 3 Tage / am Umzugstag | 100 % des Festpreises | Auch bei Nichtantritt ohne Meldung |
6.2Die Stornogebühr stellt eine Pauschalierung des entgangenen Gewinns dar. Der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens durch den Kunden bleibt vorbehalten.
6.3Stornierungen sind schriftlich an umzug@pflegekassenumzug.de zu richten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Anbieter.
6.4Kostenfreie Umbuchung: Eine einmalige Terminverschiebung ist bis 21 Tage vor dem Umzugstag kostenfrei möglich, sofern der neue Termin innerhalb von 30 Tagen liegt und Kapazitäten verfügbar sind.
6.5Bei außerordentlicher Kündigung durch den Anbieter (z. B. wegen wesentlicher Falschangaben oder Nichtzahlung der Anzahlung) wird die Anzahlung einbehalten, soweit sie den entstandenen Schaden abdeckt.
§ 7 Stornierungsrecht des Anbieters
7.1Der Anbieter ist berechtigt, einen bestätigten Umzugsauftrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens 21 Kalendertage vor dem vereinbarten Umzugstermin gegenüber dem Kunden zu stornieren.
7.2Die Stornierung erfolgt in Textform (E-Mail oder schriftlich). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Kunden.
7.3Im Falle der Stornierung nach 7.1 wird eine bereits geleistete Anzahlung vollständig und unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen nach der Stornierungserklärung, an den Kunden zurückerstattet.
7.4Stornierungen durch den Anbieter innerhalb von 21 Kalendertagen vor dem vereinbarten Umzugstermin sind nur aus wichtigem Grund zulässig (außerordentliche Kündigung gemäß § 314 BGB), insbesondere bei wesentlichen Falschangaben des Kunden, Nichtzahlung der fälligen Anzahlung trotz Mahnung, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Betriebsunfähigkeit. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7.5Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen entgangener Aufwendungen besteht bei ordentlicher Stornierung nach 7.1 nicht. Bei schuldhafter Stornierung durch den Anbieter innerhalb der 21-Tage-Frist gelten die gesetzlichen Schadensersatzvorschriften.
§ 8 Haftung für Schäden am Umzugsgut(§§ 451 ff. HGB)
8.1Der Anbieter haftet als Frachtführer für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts während seiner Obhut verschuldensunabhängig gemäß §§ 451, 425 HGB.
8.2Gesetzlicher Haftungshöchstbetrag gemäß § 451e HGB: Die Haftung ist auf 620 Euro je Kubikmeter des benötigten Laderaums begrenzt. Dies ist eine gesetzliche Haftungsbeschränkung, keine vertragliche Einschränkung.
8.3Gesetzliche Haftungsausschlüsse gemäß § 451d HGB — der Anbieter haftet nicht für Schäden durch:
- Verpackung durch den Kunden (§ 451d Abs. 1 Nr. 2 HGB) — sofern der Anbieter auf erkennbare Mängel hingewiesen hat
- Fehlerhafte Transportsicherung durch den Kunden (z. B. nicht fixierte Teile in Geräten)
- Natürlichen Verderb oder Eigenart des Gutes
- Höhere Gewalt, soweit der Anbieter alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat
- Nicht deklarierte besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände
8.4Gebäudeschäden (Wände, Böden, Treppenhaus, Türrahmen) fallen nicht unter die transportrechtliche Haftung nach § 451e HGB. Für diese haftet der Anbieter nach allgemeinem Deliktsrecht (§§ 280 ff., 823 BGB) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.5Schadensanzeigepflicht (§ 451f HGB):
- Sichtbare Schäden: unverzüglich bei Ablieferung, spätestens bei Abschluss der Entladung
- Verdeckte Schäden: schriftlich binnen 14 Kalendertagen nach Ablieferung
- Form: schriftlich oder per E-Mail an auftrag@pflegekassenumzug.de
8.6Optionale Neuwertversicherung: Auf Wunsch kann der Kunde eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen (§ 10). Ohne Versicherung gilt ausschließlich die gesetzliche Haftung nach § 451e HGB.
8.7Für sonstige Schäden (nicht das Umzugsgut betreffend) haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur für vertragstypisch vorhersehbare Schäden. Für Personenschäden haftet der Anbieter unbeschränkt.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1Der Kunde ist zur vollständigen und korrekten Angabe aller umzugsrelevanten Informationen verpflichtet, insbesondere:
- Art, Menge und Beschaffenheit des Umzugsguts (vollständige Inventarliste)
- Beschaffenheit von Auszugs- und Einzugsobjekt (Etage, Aufzug, Tragewege, Parkmöglichkeiten, Engstellen)
- Besondere Eigenschaften einzelner Gegenstände (Antiquitäten, Kunstgegenstände, empfindliche Elektronik, Klaviere, Tresore, Aquarien)
- Vorhandensein gefährlicher Stoffe im Umzugsgut (§ 451b HGB)
9.2Zugang und Vorbereitung: Der Kunde stellt sicher, dass Auszugs- und Einzugsobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und Parkmöglichkeiten für Transportfahrzeuge vorhanden oder organisiert sind.
9.3Wertsachen: Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Ausweise und Dokumente transportiert der Kunde selbst oder deklariert diese schriftlich mit Wert vor Vertragsschluss.
9.4Gefahrgut: Der Kunde informiert den Anbieter vorab über alle gefährlichen Gegenstände im Umzugsgut (§ 451b HGB). Gefährliche Güter werden vom Anbieter nicht transportiert. Die Kosten für die sichere Entsorgung nicht angezeigter gefährlicher Güter trägt der Kunde.
9.5Sondermüll: Farben, Lacke, Chemikalien, Batterien, Elektroschrott und ähnlicher Sondermüll werden weder transportiert noch entsorgt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Materialien vor dem Umzugstag selbst fachgerecht zu entsorgen.
§ 10 Optionale Neuwertversicherung
10.1Standardschutz: Ohne gesonderte Vereinbarung gilt ausschließlich die gesetzliche Haftung (§ 8.2 — 620 €/m³). Dies ist keine Neuwertversicherung.
10.2Optional kann der Kunde eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen. Diese deckt Schäden bis zum deklarierten Wiederbeschaffungswert ab.
10.3Berechnung der Versicherungsprämie:
| Formel | Beispiel (Neuwert 25.000 €) |
|---|---|
| Nettoprämie = Neuwert × 2,3 ‰ | 25.000 € × 0,0023 = 57,50 € |
| + Versicherungsteuer 19 % | 57,50 € × 0,19 = 10,93 € |
| Bruttoprämie gesamt | 68,43 € (kaufmännisch gerundet) |
10.4Der Tarif von 2,3 ‰ ist ein Richtwert und kein gesetzlicher Festbetrag. Der tatsächliche Tarif richtet sich nach dem aktuell gültigen Versicherungsangebot.
10.5Für den Abschluss ist erforderlich: schriftliche Erklärung des Kunden über den deklarierten Neuwert, Bestätigung der Versicherungsbedingungen und Zahlung der Prämie.
10.6Ohne Abschluss einer Neuwertversicherung bestätigt der Kunde, die gesetzliche Haftungsbegrenzung (§ 8.2) zur Kenntnis genommen zu haben.
§ 11 Umzugstermin, Verzögerungen und Umbuchung
11.1Der vereinbarte Umzugstermin ist ein verbindlicher Wunschtermin. Geringfügige Verschiebungen des Startzeitpunkts bis zu 24 Stunden begründen keinen Schadensersatzanspruch.
11.2Bei wesentlicher Verzögerung durch den Anbieter (mehr als einen Werktag) kann der Kunde nach Setzen einer 48-stündigen Nachfrist zurücktreten. Die Anzahlung wird vollständig erstattet.
11.3Lieferfristverzögerung: Gemäß § 431 Abs. 3 HGB ist die Haftung bei Überschreitung einer verbindlichen Lieferfrist auf das Dreifache des Frachtentgelts begrenzt.
§ 12 Pflegekassen-Aufträge(§ 40 Abs. 4 SGB XI)
12.1Für Umzüge, die durch eine Pflegekasse gefördert werden (§ 40 Abs. 4 SGB XI), gelten ergänzend folgende Besonderheiten:
- Der Antrag auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse muss vom Kunden VOR Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt sein. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung.
- Der maximale Zuschuss der Pflegekasse beträgt derzeit 4.180 Euro (Stand 2026) und kann sich ändern.
- Der Anbieter stellt die Rechnung an den Kunden aus. Die Einreichung bei der Pflegekasse liegt in der Verantwortung des Kunden.
- Bei Ablehnung durch die Pflegekasse bleibt der Kunde gegenüber dem Anbieter zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
§ 13 Datenschutz
13.1Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters und der DSGVO. Die Datenschutzerklärung wird bei Vertragsschluss übergeben.
13.2Kundendaten werden nur insoweit an Subunternehmer weitergegeben, als dies für die Auftragserfüllung erforderlich ist. Subunternehmer sind zur Vertraulichkeit und Löschung nach Auftragsabschluss verpflichtet.
13.3Betroffenenrechte (Art. 15–22 DSGVO) können gegenüber dem Anbieter unter umzug@pflegekassenumzug.de geltend gemacht werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entgegenstehen.
14.2Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Langenfeld, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern gilt § 29 ZPO (Erfüllungsort) oder der allgemeine Gerichtsstand des Wohnsitzes des Verbrauchers.
14.3Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame mit gleichem wirtschaftlichem Zweck ersetzt. Die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.
14.4Online-Streitbeilegung (§ 36 VSBG): Der Anbieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit und nicht verpflichtet. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.
14.5Beschwerden können jederzeit an umzug@pflegekassenumzug.de gerichtet werden. Der Anbieter ist bestrebt, Beschwerden innerhalb von 5 Werktagen zu beantworten.
Pflichtinformationen gemäß § 312d BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB(Fernabsatz / außerhalb von Geschäftsräumen)
| Information | Angabe |
|---|---|
| Anbieter / Identität | pflegekassenumzug.de / David A. Steinleger (Einzelunternehmer) |
| Inhaber | David A. Steinleger |
| Anschrift | Opladener Straße 36, 40764 Langenfeld (Rheinland) |
| Telefon | 0178 325 0929 |
| umzug@pflegekassenumzug.de | |
| Steuernummer | 135 / 5286 / 2790 |
| Gesamtpreis | Im individuellen Angebot ausgewiesen (Festpreis inkl. MwSt.) |
| Zahlungsbedingungen | 30–50 % Anzahlung, 50–70 % Schlussrechnung nach Durchführung |
| Widerrufsrecht | KEIN Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) — Beförderungsvertrag mit spezifischem Termin |
| Stornierung | Gemäß Staffel in § 6 dieser AGB |
| Mindestlaufzeit | Kein Dauerschuldverhältnis — Einmalvertrag pro Auftrag |
| Beschwerden | umzug@pflegekassenumzug.de · 0178 325 0929 |
Diese AGB und Pflichtinformationen sind Bestandteil jedes Vertrags zwischen pflegekassenumzug.de / David A. Steinleger (Einzelunternehmer), Opladener Straße 36, 40764 Langenfeld (Rheinland), und dem Kunden. Stand: August 2026 (Version 1.0).
Vor der Auftragserteilung erhalten Sie zusätzlich das Merkblatt zu Haftung und Versicherung nach §§ 451 ff. HGB. Was darin steht, erklären wir vorab und ohne Fachchinesisch auf der Seite Haftung & Versicherung.
