Pflegegrad 2 und 3
Umbauen oder umziehen?
Wenn die Pflege zu Hause schwer wird, gibt es zwei Wege: die Wohnung umbauen oder in eine passende umziehen. Beides kann die Pflegekasse bezuschussen – mit demselben Höchstbetrag je Maßnahme. Ein Umzug ist oft die bessere Lösung, wenn ein Umbau teuer wäre oder der Vermieter ihn nicht erlaubt.
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Hat die Person, die umzieht, einen Pflegegrad?
Bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse möglich – pro Person mit Pflegegrad.
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Typische Situationen
- Die Treppe schafft man nur noch mit Hilfe.
- Das Bad ist mit Rollator oder zu zweit nicht nutzbar.
- Der Pflegedienst kommt täglich, die Wohnung ist dafür zu eng.
- Die Kinder wohnen weit weg und können nicht helfen.
Pflegegrad 2 · 27 bis unter 47,5 Punkte
Hilfe wird regelmäßig gebraucht, meist bei der Körperpflege, beim Anziehen oder im Haushalt. Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland, und die Pflege leisten überwiegend Angehörige. Hier geht es beim Umzug oft weniger um die pflegebedürftige Person allein als um die Entlastung der Pflegenden. Ein Umzug in die Nähe der Tochter oder des Sohnes ist ein anerkannter Grund – er erleichtert die häusliche Pflege erheblich, und genau diese Formulierung steht im Gesetz.
Was wir dabei anders machen
- Ein Ansprechpartner für Sie und für die pflegenden Angehörigen
- Termine auch am Wochenende, wenn Angehörige berufstätig sind
- Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Pflegedienst am Umzugstag
Pflegegrad 3 · 47,5 bis unter 70 Punkte
Der Alltag ist ohne fremde Hilfe nicht mehr zu bewältigen. Rollator oder Rollstuhl sind häufig im Einsatz, ein Pflegedienst kommt oft täglich. Ab Pflegegrad 3 entscheiden Zentimeter: Türbreiten, Schwellen, Wendekreise, die Höhe der Dusche. Eine Wohnung, die auf dem Papier barrierefrei heißt, ist es im Alltag oft nicht – und ein Umbau der alten Wohnung wäre selten wirtschaftlich.
Was wir dabei anders machen
- Wir messen vorab Türbreiten und Wendekreise in der neuen Wohnung
- Pflegebett-Abbau und -Aufbau gehören zum Umzug, nicht zum Zusatzpaket
- Möbel stellen wir so, dass Rollstuhl und Rollator überall durchkommen
Ratgeber: Umbauen oder umziehenUmzug mit Zuschuss der Pflegekasse
Häufige Fragen
- Bekomme ich mit Pflegegrad 2 und 3 weniger Zuschuss als mit einem höheren Grad?
- Nein. Der Höchstbetrag von 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt bei jedem Pflegegrad, von 1 bis 5.
- Was muss ich mit Pflegegrad 2 im Antrag besonders begründen?
- Beschreiben Sie, wie die Pflege heute organisiert ist und woran sie scheitert: Anfahrtswege, Treppen, ein Bad, in dem zu zweit kein Platz ist. Der Antrag überzeugt, wenn die Kasse den Alltag vor sich sieht.
- Was muss ich mit Pflegegrad 3 im Antrag besonders begründen?
- Hier trägt der Wirtschaftlichkeitsvergleich besonders gut: Was würde der barrierefreie Umbau der jetzigen Wohnung kosten, und was kostet der Umzug? Holen Sie für beides einen Kostenvoranschlag ein und legen Sie beide bei.
- Ab wann darf ich den Umzug beauftragen?
- Erst nach der Bewilligung. Eine Beauftragung – auch eine Anzahlung oder ein fest zugesagter Termin – gilt als Beginn der Maßnahme und führt regelmäßig zur Ablehnung.
Andere Lebenslage?
Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.
