Kostenvoranschlag für Ihren Umzug anfordern

Kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen einen Festpreis, den Ihre Pflegekasse für den Antrag prüfen kann.

So geht es weiter

  1. 1Sie fragen an.
  2. 2Ich rufe Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.
  3. 3Sie erhalten den Kostenvoranschlag für Ihren Antrag.
  4. 4Nach der Bewilligung planen wir den Umzug.

Was Sie brauchen: den Bescheid über den Pflegegrad (falls vorhanden), die alte und die neue Adresse.

Schritt 1 von 3

Hat die Person, die umzieht, einen Pflegegrad?

Bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse möglich – pro Person mit Pflegegrad. Wichtig: erst beantragen, dann umziehen.

Lieber gleich sprechen? 0178 325 0929

Was in unserem Kostenvoranschlag steht

Kein Pauschalpreis, sondern jede Position einzeln. In dieser Form kann Ihre Pflegekasse den Kostenvoranschlag für den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI prüfen.

  • Transport mit Fahrzeug und Personal
  • Ein- und Auspacken, auf Wunsch
  • Ab- und Aufbau der Möbel
  • Pflegebett und Hilfsmittel aufstellen
  • Halteverbotszone an beiden Adressen
  • Verpackungsmaterial
  • Entsorgung von Möbeln, die nicht mitkommen

Am Ende steht ein Festpreis, brutto inklusive Umsatzsteuer. Was im Kostenvoranschlag steht, steht auch auf der Rechnung. Jeder Umzug ist über uns als Ihren Vertragspartner versichert, den Nachweis liefern wir auf Wunsch.

Eine Anfrage ist noch keine Beauftragung

Einen Kostenvoranschlag anzufordern schadet Ihrem Antrag nicht. Erst die verbindliche Beauftragung gilt als Beginn der Maßnahme – und die erfolgt bei uns erst nach dem Bescheid Ihrer Pflegekasse. So funktioniert der Antrag

Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.