Kostenloser Anspruchs-Check
Zahlt die Pflegekasse Ihren Umzug?
Sechs kurze Fragen, 60 Sekunden, Ergebnis sofort – ohne Kontaktdaten. Sie erfahren, ob ein Zuschuss von bis zu 4.180 € realistisch ist und welche Begründung Ihr Antrag dafür braucht.
Schritt 1 von 6
Wo soll umgezogen werden?
Die Postleitzahl genügt. Wir sind bundesweit tätig.
Kostenlos und unverbindlich. Sie sehen das Ergebnis sofort – ohne Ihre Kontaktdaten.
Was der Check prüft – und warum genau diese Fragen
Ein Umzug ist keine eigene Leistung der Pflegeversicherung. Er kann aber als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst werden – wenn er die häusliche Pflege erst ermöglicht, sie erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt. Genau diese drei Formulierungen stehen im Gesetz, und genau daran entscheidet die Kasse.
Der Check fragt deshalb nicht nach Ihrem Namen, sondern nach den vier Dingen, die darüber entscheiden: dem Pflegegrad, den Barrieren der jetzigen Wohnung, dem Ziel des Umzugs und der Zahl der Anspruchsberechtigten im Haushalt.
Pflegegrad
Ab Pflegegrad 1 ist der Zuschuss möglich, und er steigt nicht mit dem Pflegegrad – bei Pflegegrad 5 gilt derselbe Höchstbetrag wie bei Pflegegrad 1. Das überrascht die meisten und ist der Grund, warum viele mit niedrigem Pflegegrad gar nicht erst fragen.
Barrieren der jetzigen Wohnung
Treppen, ein Obergeschoss ohne Aufzug, ein Bad, in das kein Rollator passt, Schwellen und enge Türen – oder eine Wohnung, die sich baulich nicht wirtschaftlich anpassen lässt. Aus Ihren Angaben setzt der Check die Begründung zusammen, die ein Antrag braucht. Eine allgemeine Formulierung wie „nicht mehr altersgerecht“ lehnen die Kassen regelmäßig ab.
Ziel des Umzugs
Eine barrierefreie Wohnung, die Nähe zu pflegenden Angehörigen oder Betreutes Wohnen sind anerkannte Ziele. Der Umzug in ein vollstationäres Pflegeheim dagegen in aller Regel nicht – dort entfällt das häusliche Wohnumfeld, das die Vorschrift verbessern will. Der Check sagt Ihnen das offen und nennt die Stellen, die dann zuständig sind.
Personen im Haushalt
Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, addieren sich die Höchstbeträge – bis zum Haushaltshöchstbetrag je Maßnahme. Ein Ehepaar mit zwei Pflegegraden kommt für denselben Umzug also auf das Doppelte, wobei jede Person bei ihrer eigenen Pflegekasse beantragt.
Was der Check nicht kann
Er ersetzt keine Entscheidung Ihrer Pflegekasse. Das Gesetz sieht eine Kann-Leistung vor, keinen Rechtsanspruch, und die Kasse entscheidet im Einzelfall. Der Check sagt Ihnen, wie wahrscheinlich eine Bewilligung ist und was Ihr Antrag dafür braucht – mehr kann seriös niemand versprechen.
Beispiel-Ergebnisse
Je nach Ihrer Situation sind unterschiedliche Zuschüsse möglich. Diese drei Fälle kommen am häufigsten vor.
Hohe Wahrscheinlichkeit einer Kostenübernahme.
Beispiel:- Pflegegrad 2
- Mehrere feste Barrieren
- Umzug aus Pflegegründen
- Barrierearme Zielwohnung
Stellen Sie unbedingt einen Antrag. Die Chancen stehen sehr gut.
Eine Kostenübernahme ist möglich, aber nicht sicher.
Beispiel:- Pflegegrad 1
- Wenige Barrieren
- Umzug auch aus anderen Gründen
Ein gut begründeter Antrag erhöht Ihre Chancen deutlich – genau dabei helfen wir.
Voraussichtlich keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Beispiel:- Kein Pflegegrad
- Keine oder keine relevanten Barrieren
- Umzug ohne Pflegebezug
Wir sagen es Ihnen offen – und nennen die Stellen, die stattdessen zuständig sein können.
Was passiert nach dem Check?
- 1
Ergebnis erhalten
Sie sehen sofort Ihre individuelle Einschätzung.
- 2
Antrag vorbereiten
Wir erklären Ihnen den Ablauf, helfen bei der Begründung und liefern den Kostenvoranschlag.
- 3
Selbst einreichen
Den Antrag reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein – wir sehen die Unterlagen vorher mit Ihnen durch.
- 4
Entscheidung abwarten
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 3–5 Wochen.
- 5
Umzug organisieren
Nach der Bewilligung koordinieren wir den Umzug mit einem geprüften Fachbetrieb aus Ihrer Region.
Häufige Fragen zum Check
- Ist der Zuschuss-Check wirklich kostenlos?
- Ja. Sie sehen das Ergebnis sofort, ohne Kontaktdaten zu hinterlassen. Erst wenn Sie möchten, dass wir den Antrag mit Ihnen vorbereiten, brauchen wir Ihre Daten.
- Ist das Ergebnis eine verbindliche Zusage?
- Nein. Über den Zuschuss entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall – § 40 Abs. 4 SGB XI sieht eine Kann-Leistung vor, keinen Rechtsanspruch. Der Check sagt Ihnen, wie wahrscheinlich eine Bewilligung ist und was Ihr Antrag dafür braucht.
- Ab welchem Pflegegrad ist der Zuschuss möglich?
- Bereits ab Pflegegrad 1. Die Höhe steigt nicht mit dem Pflegegrad – ein Pflegegrad 5 bekommt denselben Höchstbetrag wie ein Pflegegrad 1.
- Wie viel kann die Pflegekasse übernehmen?
- Bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt, addieren sich die Beträge auf höchstens 16.720 € je Maßnahme.
- Was ist der häufigste Fehler?
- Zu früh zu beauftragen. Der Antrag muss bewilligt sein, bevor Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen – eine Beauftragung gilt bereits als Beginn der Maßnahme und führt regelmäßig zur Ablehnung.
Gut zu wissen
Der Höchstbetrag
Seit 01.01.2025 beträgt der Höchstbetrag 4.180 € je Maßnahme.
Gemeinsam wohnen
Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich.
Entscheidungsfrist
Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 3 Wochen, mit MDK-Gutachten bis zu 5 Wochen.
Erneute Maßnahme
Bei wesentlicher Änderung der Pflegesituation ist ein erneuter Antrag möglich.
Rechtsgrundlage
§ 40 Abs. 4 SGB XI – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Nachprüfbar, nicht behauptet
aus 47 Bewertungen
Sobald unser Bewertungsprofil öffentlich ist, verlinken wir es hier – damit Sie jede Stimme selbst nachlesen können.
Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3) · Köln
Meine Mutter wohnte im dritten Stock ohne Aufzug, ich 300 Kilometer weg. Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil. Hier wurde er geschrieben, eingereicht und bewilligt. Danach lief der Umzug an einem Tag.
selbst umgezogen, Pflegegrad 2 · Leipzig
Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet. Es wurde nichts weggeworfen, ohne mich zu fragen. Am Abend stand das Bett, und das Bad konnte ich benutzen.
Sohn und Tochter organisierten gemeinsam · Stuttgart
Wir hatten schon einen Umzugstermin gebucht und wussten nicht, dass das den Zuschuss kosten kann. Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen. Das hat uns viel Geld gespart.
