Für Pflege- und Sozialdienste

Wenn Ihre Klientin umziehen muss, brauchen Sie einen Anruf – nicht drei Wochen Organisation

Wir erstellen den Kostenvoranschlag für den Antrag, geben passende Vorlagen an die Hand und koordinieren den Umzug. Bis zu 4.180 € je Maßnahme sind nach § 40 Abs. 4 SGB XI möglich. Bundesweit, ausgeführt von geprüften Partnerbetrieben.

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Was Sie von uns bekommen

Vier Dinge, die Ihnen Arbeit abnehmen

Prüffähiger Kostenvoranschlag

Aufgeschlüsselt in der Form, die die Pflegekasse für den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI verlangt. Kein Pauschalangebot, das zurückkommt.

Antrag vollständig vorbereitet

Wir formulieren die Begründung und stellen die Unterlagen zusammen. Eingereicht wird von der Klientin oder einer bevollmächtigten Person – vorbereiten müssen Sie dafür nichts mehr.

Fester Ansprechpartner

Eine Durchwahl für Ihre Einrichtung, kein Callcenter. Rückmeldung zu Anfragen innerhalb von 24 Stunden.

Wir sprechen direkt mit der Familie

Sie geben uns den Kontakt, wir übernehmen ab da – inklusive Abstimmung mit Angehörigen und Betreuung.

Mannschaft eines Partnerbetriebs vor dem Umzugswagen nach einem Einsatz
Mannschaft eines Partnerbetriebs nach einem Einsatz. Veröffentlicht mit Einverständnis des Betriebs und der abgebildeten Personen.
Für wen

Mit wem wir zusammenarbeiten

  • Ambulante Pflegedienste
  • Sozialdienste in Kliniken und Reha-Einrichtungen
  • Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
  • Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen
  • Betreutes Wohnen und Seniorenresidenzen
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Sie möchten Material zum Weitergeben? Wir schicken Ihnen gedruckte Merkblätter zum Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI, die Sie Angehörigen direkt in die Hand geben können.

Als Partner registrieren

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer festen Durchwahl und den Unterlagen für Ihre Einrichtung.

Nächster Schritt: kurzer Video-Termin → Festpreis-Angebot

Bewertungen

Was unsere Kundinnen und Kunden sagen

Selbst bewerten
Herr Steinleger hat den Umzug meines Opas in Angriff genommen, vor dem ich mich schon ewig gefürchtet habe. Allerdings hat er dies, in allen Bereichen, super professionell gelöst. Egal ob es um das Bürokratische, die Zuschüsse, den Umzug selbst bzw. das Wohlbefinden meines Opas ging. Der Umzug hat den kompletten Schrecken verloren und es lief alles wie am Schnürchen. Jedes Mal gerne wieder. Diese Adresse ist absolut ohne Einwände zu empfehlen. Vielen Dank.
Stefan Garsteckiin der letzten Woche · Google
Die Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen war eine absolute Freude! Höchste Professionalität, Punktualität und ein enormer Sorgfaltsgrad für das anvertraute Gut. Der gesamte Prozess verlief stressfrei, reibungslos und in einer großartigen Atmosphäre. Ich kann sie definitiv jedem weiterempfehlen!
Jacekin der letzten Woche · Google
David und sein Team haben mich super beraten und man kann sich nirgendwo beschweren. Sehr schnell und die Kommunikation war auch super
Roni D Heskoin der letzten Woche · Google

Die Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil und werden automatisch übernommen: ungekürzt, nicht nach Sternen ausgewählt, in der Auswahl, die Google liefert. Ob die Verfasser tatsächlich bei uns Kunde waren, prüfen wir nicht; Google prüft Bewertungen nach eigenen Richtlinien. Alle Bewertungen auf Google

→ So funktioniert der Antrag auf den Zuschuss

Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.