Kostenübernahme
So zahlt die Pflegekasse Ihren Umzug
Ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden – mit bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Hier steht, wie Sie das beantragen: welche Unterlagen Sie brauchen, wen Sie anrufen und worauf Sie achten müssen.
Wer bekommt wie viel – und wofür
Höchstbetrag des Zuschusses. Liegen die Kosten darunter, wird der tatsächliche Betrag erstattet.
Anders als bei vielen Leistungen genügt hier der niedrigste Pflegegrad.
Wenn bis zu vier Anspruchsberechtigte zusammenleben und dieselbe Maßnahme brauchen.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Versicherte mit Pflegegrad kostenlos.
Die eine Regel, an der alles hängt: Der Antrag muss bewilligt sein, bevor der Umzug beauftragt wird. Wer zuerst umzieht und dann beantragt, bekommt in aller Regel nichts – selbst wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Antrag in sechs Schritten
In dieser Reihenfolge geht es am schnellsten. Wenn Sie an einer Stelle nicht weiterkommen, rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen, was als Nächstes dran ist.
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1. Pflegegrad klären
Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Liegt noch keiner vor, beantragen Sie ihn formlos bei der Pflegekasse – ein Anruf genügt, das Formular kommt dann zu Ihnen. Der Medizinische Dienst vereinbart anschließend einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause. Für den Wohnumfeld-Zuschuss reicht Pflegegrad 1.
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2. Begründung vorbereiten
Die Kasse will wissen, warum gerade ein Umzug nötig ist. Schreiben Sie in wenigen Sätzen auf, was in der jetzigen Wohnung nicht mehr geht: Treppen ohne Aufzug, Bad nicht mit Rollator befahrbar, Türen zu schmal, Pflegebett passt nicht ins Zimmer. Und warum ein Umbau ausscheidet – zum Beispiel weil der Vermieter ihn nicht erlaubt oder er teurer wäre als der Umzug.
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3. Kostenvoranschlag einholen
Die Pflegekasse verlangt fast immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag, manchmal zwei zum Vergleich. Er sollte nach Leistungen aufgeschlüsselt sein: Transport, Verpackung, Möbelmontage, Entsorgung. Unseren bekommen Sie kostenlos und unverbindlich, in genau diesem Format.
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4. Antrag stellen – vor dem Umzug
Reichen Sie Antrag, Begründung und Kostenvoranschlag bei Ihrer Pflegekasse ein. Formlos per Brief geht, viele Kassen haben aber ein eigenes Formular für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wichtig: Schicken Sie es ab, bevor Sie ein Unternehmen beauftragen. Bewahren Sie eine Kopie und den Sendenachweis auf.
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5. Bescheid abwarten
Rechnen Sie mit drei bis fünf Wochen. Rufen Sie nach zwei Wochen freundlich an und fragen Sie, ob alles vollständig ist – das beschleunigt mehr als jedes Mahnschreiben. Erst wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt, machen Sie den Umzugstermin fest.
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6. Umziehen und abrechnen
Nach dem Umzug reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Je nach Kasse zahlt sie direkt an das Unternehmen oder erstattet Ihnen den Betrag. Heben Sie Bescheid und Rechnung auf – manche Kassen fragen Monate später noch einmal nach.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Formular der Kasse oder formloses Schreiben)
- Kurze schriftliche Begründung, warum der Umzug die Pflege erleichtert
- Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens, nach Leistungen aufgeschlüsselt
- Pflegegradbescheid oder Aktenzeichen der laufenden Begutachtung
- Auf Wunsch der Kasse: ärztliche Stellungnahme oder Bericht des Pflegedienstes
- Angaben zur neuen Wohnung (Grundriss, Stockwerk, Aufzug, Barrierefreiheit)
- Bei Vertretung: Vollmacht oder Betreuerausweis
Fehler, die Geld kosten
- Zuerst umziehen, dann beantragen. Das ist der häufigste und teuerste Fehler – die Kasse muss vorher zustimmen.
- Nur „Umzug" als Begründung angeben. Ohne konkrete Schilderung der Barrieren fehlt der Kasse die Grundlage.
- Mündliche Zusagen am Telefon als Bewilligung verstehen. Verbindlich ist nur der schriftliche Bescheid.
- Die Widerspruchsfrist von einem Monat verstreichen lassen. Ein Widerspruch ist formlos möglich und kostet nichts.
- Rechnungen wegwerfen. Kassen fordern Belege teils Monate später an.
An wen Sie sich wenden können
Die Pflegekasse entscheidet – aber Sie müssen den Weg dorthin nicht allein gehen. Diese Stellen beraten kostenlos und sind keiner Kasse verpflichtet.
Kein Pflegegrad, aber trotzdem knapp bei Kasse? Dann führt der Weg über das Sozialamt (Hilfe zur Pflege bzw. Grundsicherung nach SGB XII) oder – bei Bürgergeld – über das Jobcenter nach § 22 SGB II. Auch dort brauchen Sie einen Kostenvoranschlag und die Zusicherung vor dem Umzug.

Ihr persönlicher Ansprechpartner
David A. Steinleger
Inhaber · Beratung & Antrag
Wir begleiten Sie von der ersten Frage bis zum letzten Karton: Wir klären, ob die Pflegekasse Ihren Umzug bezuschusst, erstellen den Kostenvoranschlag für den Antrag und ziehen Sie anschließend um. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenvoranschlag für Ihren Antrag
Kostenlos, unverbindlich und im Format, das Ihre Pflegekasse für die Prüfung braucht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Nachprüfbar, nicht behauptet
aus 47 Bewertungen
Sobald unser Bewertungsprofil öffentlich ist, verlinken wir es hier – damit Sie jede Stimme selbst nachlesen können.
Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3) · Köln
Meine Mutter wohnte im dritten Stock ohne Aufzug, ich 300 Kilometer weg. Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil. Hier wurde er geschrieben, eingereicht und bewilligt. Danach lief der Umzug an einem Tag.
selbst umgezogen, Pflegegrad 2 · Leipzig
Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet. Es wurde nichts weggeworfen, ohne mich zu fragen. Am Abend stand das Bett, und das Bad konnte ich benutzen.
Sohn und Tochter organisierten gemeinsam · Stuttgart
Wir hatten schon einen Umzugstermin gebucht und wussten nicht, dass das den Zuschuss kosten kann. Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen. Das hat uns viel Geld gespart.
