Kostenübernahme

So zahlt die Pflegekasse Ihren Umzug

Ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden – mit bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Hier steht, wie Sie das beantragen: welche Unterlagen Sie brauchen, wen Sie anrufen und worauf Sie achten müssen.

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Die Eckdaten

Wer bekommt wie viel – und wofür

4.180 €
je Maßnahme

Höchstbetrag des Zuschusses. Liegen die Kosten darunter, wird der tatsächliche Betrag erstattet.

1
ab Pflegegrad

Anders als bei vielen Leistungen genügt hier der niedrigste Pflegegrad.

16.720 €
im Haushalt

Wenn bis zu vier Anspruchsberechtigte zusammenleben und dieselbe Maßnahme brauchen.

0 €
Beratung

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Versicherte mit Pflegegrad kostenlos.

Die eine Regel, an der alles hängt: Der Antrag muss bewilligt sein, bevor der Umzug beauftragt wird. Wer zuerst umzieht und dann beantragt, bekommt in aller Regel nichts – selbst wenn alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Schritt für Schritt

Der Antrag in sechs Schritten

In dieser Reihenfolge geht es am schnellsten. Wenn Sie an einer Stelle nicht weiterkommen, rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen, was als Nächstes dran ist.

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    1. Pflegegrad klären

    Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Liegt noch keiner vor, beantragen Sie ihn formlos bei der Pflegekasse – ein Anruf genügt, das Formular kommt dann zu Ihnen. Der Medizinische Dienst vereinbart anschließend einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause. Für den Wohnumfeld-Zuschuss reicht Pflegegrad 1.

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    2. Begründung vorbereiten

    Die Kasse will wissen, warum gerade ein Umzug nötig ist. Schreiben Sie in wenigen Sätzen auf, was in der jetzigen Wohnung nicht mehr geht: Treppen ohne Aufzug, Bad nicht mit Rollator befahrbar, Türen zu schmal, Pflegebett passt nicht ins Zimmer. Und warum ein Umbau ausscheidet – zum Beispiel weil der Vermieter ihn nicht erlaubt oder er teurer wäre als der Umzug.

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    3. Kostenvoranschlag einholen

    Die Pflegekasse verlangt fast immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag, manchmal zwei zum Vergleich. Er sollte nach Leistungen aufgeschlüsselt sein: Transport, Verpackung, Möbelmontage, Entsorgung. Unseren bekommen Sie kostenlos und unverbindlich, in genau diesem Format.

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    4. Antrag stellen – vor dem Umzug

    Reichen Sie Antrag, Begründung und Kostenvoranschlag bei Ihrer Pflegekasse ein. Formlos per Brief geht, viele Kassen haben aber ein eigenes Formular für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Wichtig: Schicken Sie es ab, bevor Sie ein Unternehmen beauftragen. Bewahren Sie eine Kopie und den Sendenachweis auf.

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    5. Bescheid abwarten

    Rechnen Sie mit drei bis fünf Wochen. Rufen Sie nach zwei Wochen freundlich an und fragen Sie, ob alles vollständig ist – das beschleunigt mehr als jedes Mahnschreiben. Erst wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt, machen Sie den Umzugstermin fest.

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    6. Umziehen und abrechnen

    Nach dem Umzug reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Je nach Kasse zahlt sie direkt an das Unternehmen oder erstattet Ihnen den Betrag. Heben Sie Bescheid und Rechnung auf – manche Kassen fragen Monate später noch einmal nach.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Formular der Kasse oder formloses Schreiben)
  • Kurze schriftliche Begründung, warum der Umzug die Pflege erleichtert
  • Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens, nach Leistungen aufgeschlüsselt
  • Pflegegradbescheid oder Aktenzeichen der laufenden Begutachtung
  • Auf Wunsch der Kasse: ärztliche Stellungnahme oder Bericht des Pflegedienstes
  • Angaben zur neuen Wohnung (Grundriss, Stockwerk, Aufzug, Barrierefreiheit)
  • Bei Vertretung: Vollmacht oder Betreuerausweis

Fehler, die Geld kosten

  • Zuerst umziehen, dann beantragen. Das ist der häufigste und teuerste Fehler – die Kasse muss vorher zustimmen.
  • Nur „Umzug" als Begründung angeben. Ohne konkrete Schilderung der Barrieren fehlt der Kasse die Grundlage.
  • Mündliche Zusagen am Telefon als Bewilligung verstehen. Verbindlich ist nur der schriftliche Bescheid.
  • Die Widerspruchsfrist von einem Monat verstreichen lassen. Ein Widerspruch ist formlos möglich und kostet nichts.
  • Rechnungen wegwerfen. Kassen fordern Belege teils Monate später an.
Anlaufstellen

An wen Sie sich wenden können

Die Pflegekasse entscheidet – aber Sie müssen den Weg dorthin nicht allein gehen. Diese Stellen beraten kostenlos und sind keiner Kasse verpflichtet.

Ihre PflegekasseDie zuständige Stelle für den Antrag. Sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse – die Nummer steht auf Ihrer Versichertenkarte.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XIKostenlos und für jeden Versicherten mit Pflegegrad garantiert. Ein Berater hilft beim Ausfüllen und begleitet den Antrag.
Pflegestützpunkt vor OrtNeutrale Anlaufstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises – Beratung ohne Bindung an eine Kasse.Medizinischer Dienst (MD)Begutachtet den Pflegegrad. Relevant, wenn noch kein Pflegegrad festgestellt ist – erst danach ist der Zuschuss möglich.
Sozialamt – Hilfe zur PflegeZuständig, wenn kein oder ein zu geringer Anspruch gegen die Pflegekasse besteht (SGB XII).
Jobcenter – § 22 SGB IIFür Bürgergeld-Beziehende: Umzugskosten und Kaution können übernommen werden, wenn der Umzug notwendig ist.

Kein Pflegegrad, aber trotzdem knapp bei Kasse? Dann führt der Weg über das Sozialamt (Hilfe zur Pflege bzw. Grundsicherung nach SGB XII) oder – bei Bürgergeld – über das Jobcenter nach § 22 SGB II. Auch dort brauchen Sie einen Kostenvoranschlag und die Zusicherung vor dem Umzug.

David A. Steinleger, Inhaber von Pflegekassen-Umzug

Ihr persönlicher Ansprechpartner

David A. Steinleger

Inhaber · Beratung & Antrag

Wir begleiten Sie von der ersten Frage bis zum letzten Karton: Wir klären, ob die Pflegekasse Ihren Umzug bezuschusst, erstellen den Kostenvoranschlag für den Antrag und ziehen Sie anschließend um. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Kostenvoranschlag für Ihren Antrag

Kostenlos, unverbindlich und im Format, das Ihre Pflegekasse für die Prüfung braucht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.

→ Alles zum Pflegekassen-Umzug

Wir kennen die Antragswege dieser Kassen

AOK – Die GesundheitskasseTechniker Krankenkasse (TK)BARMERDAK-GesundheitKKH Kaufmännische KrankenkasseKNAPPSCHAFThkk KrankenkasseIKK classicIKK Südwest

Wir sind unabhängig und gehören zu keiner Pflegekasse. Zuständig ist immer die Pflegekasse bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person.

Bewertungen

Was unsere Kundinnen und Kunden sagen

Nachprüfbar, nicht behauptet

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Sobald unser Bewertungsprofil öffentlich ist, verlinken wir es hier – damit Sie jede Stimme selbst nachlesen können.

Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3) · Köln

Meine Mutter wohnte im dritten Stock ohne Aufzug, ich 300 Kilometer weg. Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil. Hier wurde er geschrieben, eingereicht und bewilligt. Danach lief der Umzug an einem Tag.
Andrea K.

selbst umgezogen, Pflegegrad 2 · Leipzig

Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet. Es wurde nichts weggeworfen, ohne mich zu fragen. Am Abend stand das Bett, und das Bad konnte ich benutzen.
Hans-Jürgen M.

Sohn und Tochter organisierten gemeinsam · Stuttgart

Wir hatten schon einen Umzugstermin gebucht und wussten nicht, dass das den Zuschuss kosten kann. Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen. Das hat uns viel Geld gespart.
Sabine R.
Kostenübernahme Umzug: Antrag bei der Pflegekasse