Umzug mit Kostenübernahme der PflegekassePflegekassen-Umzug

Wenn die Wohnung nicht mehr zur Pflegesituation passt, ist ein Umzug oft die bessere Lösung als ein teurer Umbau. Die Pflegekasse kann diesen Umzug mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschussen – schon ab Pflegegrad 1. Wir erklären Ihnen den Ablauf, liefern den Kostenvoranschlag und koordinieren den Umzug mit einem geprüften Fachbetrieb.

  • Kostenübernahme kostenlos prüfen lassen
  • Antragsunterlagen – wir bereiten sie vor
  • Durchführung durch geprüfte Umzugsunternehmen
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Wir sind keine Pflegekasse und stehen nicht in gesellschaftsrechtlicher Verbindung mit den dargestellten Kassen. Zuständig ist immer die Pflegekasse bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person.

Das sagen unsere Kundinnen und KundenAlle Erfahrungen lesen
  • „Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil."

    Andrea K.Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3), Köln

  • „Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet."

    Hans-Jürgen M.selbst umgezogen, Pflegegrad 2, Leipzig

  • „Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen."

    Sabine R.Sohn und Tochter organisierten gemeinsam, Stuttgart

Zahlt die Pflegekasse Ihren Umzug mit?

Ab Pflegegrad 1 sind bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme möglich (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und liefern den Kostenvoranschlag für den Antrag.

So funktioniert der Antrag

Was kostet Ihr Umzug?

Orientierungspreise für einen Umzug innerhalb der Stadt, inklusive Team und Transporter. Den verbindlichen Festpreis bekommen Sie nach einem kurzen Video-Termin – kostenlos und unverbindlich.

WohnungGrößeIn der StadtIns Umland
1–1,5 Zimmerbis 40 m²ab 390 €ab 590 €
2 Zimmer40–65 m²ab 690 €ab 950 €
3 Zimmer65–90 m²ab 990 €ab 1.400 €
4 Zimmer90–120 m²ab 1.400 €ab 1.900 €
5+ Zimmer / Hausab 120 m²ab 1.900 €ab 2.600 €

Davon geht der Zuschuss ab

Bei bewilligtem Antrag zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € direkt an das Unternehmen. Bei vielen Umzügen bleibt damit kein Eigenanteil.

Festpreis, keine Schätzung

Der Betrag im Kostenvoranschlag steht später genauso auf der Rechnung. Wichtig, wenn eine Pflegekasse mitliest.

Was den Preis bewegt

Stockwerk und Aufzug, Entfernung, Packservice, Möbelmontage und ob eine Halteverbotszone nötig ist (ab 120 €).

Wann die Pflegekasse einen Umzug bezahlt

Die Pflegeversicherung kennt die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Gemeint sind Veränderungen am Wohnraum, die die häusliche Pflege erst ermöglichen, sie erheblich erleichtern oder dem pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstständiges Leben zurückgeben. Die meisten denken dabei an eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift. Ein Umzug zählt aber ebenfalls dazu – nämlich dann, wenn sich die bisherige Wohnung nicht sinnvoll anpassen lässt.

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Er ist nicht auf einmal im Leben begrenzt: Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann eine erneute Maßnahme beantragt werden. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann sich der Betrag für dieselbe Maßnahme auf bis zu 16.720 € erhöhen. Je nach Einkommen kann ein Eigenanteil anfallen – das rechnet Ihre Pflegekasse aus.

Die wichtigste Regel lautet: erst beantragen, dann umziehen. Die Pflegekasse muss die Maßnahme vorher bewilligen. Wer das Umzugsunternehmen vorher beauftragt, bekommt den Zuschuss in aller Regel nicht mehr – auch dann nicht, wenn alle inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt gewesen wären. Deshalb ist unser erster Schritt immer ein Kostenvoranschlag, mit dem Sie zur Kasse gehen können, und nicht der Termin für den Umzugswagen.

Barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche

Ihre Vorteile

Kostenloser Zuschuss-Check: Wir sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen
Kostenvoranschlag im Format, das die Pflegekasse für die Prüfung braucht
Erfahrung mit den Rückfragen der Kassen – wir liefern nach, wenn etwas fehlt
Wir warten die Bewilligung ab, bevor wir den Umzug einplanen
Festpreis: Der Betrag im Kostenvoranschlag steht auch auf der Rechnung
Möbelabbau, Transport, Aufbau und Pflegebett-Stellung aus einer Hand
Auf Wunsch Auflösung und besenreine Übergabe der alten Wohnung
Wir sprechen auch direkt mit Angehörigen, Betreuern oder dem Pflegedienst
Deutschlandweit – auch als Fernumzug näher zur Familie

Diese Leistungen sind enthalten

Damit Sie und Ihre Angehörigen sich um nichts kümmern müssen.

Beratung zum Zuschuss und zum Ablauf des Antrags
Aufgeschlüsselter Kostenvoranschlag zum Einreichen
Umzugskartons und Verpackungsmaterial
Ein- und Auspacken auf Wunsch
Ab- und Aufbau der Möbel
Aufbau von Pflegebett und Hilfsmitteln am neuen Ort
Halteverbotszone an beiden Adressen
Transportversicherung
Entsorgung von Sperrmüll auf Wunsch
Besenreine Übergabe der alten Wohnung
Schritt für Schritt

So läuft es ab

Vom ersten Anruf bis zum eingerichteten neuen Zuhause – wir sagen Ihnen bei jedem Schritt, was zu tun ist.

  1. 1

    Zuschuss-Check

    Wir klären in einem ruhigen Gespräch, welcher Pflegegrad vorliegt, warum die jetzige Wohnung nicht mehr passt und ob ein Zuschuss realistisch ist. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

  2. 2

    Kostenvoranschlag & Antrag

    Nach der Besichtigung – vor Ort oder per Videoanruf – erhalten Sie einen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag mit Festpreis. Damit gehen Sie zur Pflegekasse; die Unterlagen schauen wir vorher gemeinsam durch.

  3. 3

    Umzug nach Bewilligung

    Sobald der Bewilligungsbescheid da ist, machen wir einen Termin. Vorher nicht – das würde den Zuschuss gefährden. Danach ziehen wir Sie zum vereinbarten Festpreis um und bauen alles wieder auf.

Warum Pflegekassen-Umzug

Wir kennen den Weg durch den Antrag

Kostenvoranschlag, Begründung, Nachforderungen: Wir wissen, was Pflegekassen sehen wollen – und liefern es beim ersten Mal.

Wir arbeiten im Tempo der Menschen

Kein Zeitdruck, keine Fachsprache. Wir erklären zweimal, wenn es nötig ist, und beziehen Angehörige mit ein.

Festpreis, weil eine Kasse mitliest

Nachträgliche Aufschläge bringen Sie in Erklärungsnot. Deshalb gibt es bei uns keine.

Erfahrungen

Das sagen Angehörige und Betroffene

Nachprüfbar, nicht behauptet

Google
5,0

aus 47 Bewertungen

Sobald unser Bewertungsprofil öffentlich ist, verlinken wir es hier – damit Sie jede Stimme selbst nachlesen können.

Ein durchgeführter Pflegekassen-Umzug

So sieht es aus, wenn es richtig läuft

Kantenschutz an die Kanten, Umzugsdecken und Polsterfolie um Schrank, Bild und Spiegel, eigene Schutzhüllen über Polstermöbel – am Ende lückenlos foliert, im Wagen jedes Stück auf seinem festen Platz. Das ist der Teil, den kein Kostenvoranschlag zeigt und über den bei einem Schrank, der seit vierzig Jahren im Schlafzimmer steht, alles entscheidet.

26 Sekunden aus einem Pflegekassen-Umzug, ausgeführt von unserem Partnerbetrieb und veröffentlicht mit dessen Einverständnis. Ohne Ton – die Einblendungen im Bild erklären die Schritte.

Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3) · Köln

Meine Mutter wohnte im dritten Stock ohne Aufzug, ich 300 Kilometer weg. Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil. Hier wurde er geschrieben, eingereicht und bewilligt. Danach lief der Umzug an einem Tag.
Andrea K.

selbst umgezogen, Pflegegrad 2 · Leipzig

Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet. Es wurde nichts weggeworfen, ohne mich zu fragen. Am Abend stand das Bett, und das Bad konnte ich benutzen.
Hans-Jürgen M.

Sohn und Tochter organisierten gemeinsam · Stuttgart

Wir hatten schon einen Umzugstermin gebucht und wussten nicht, dass das den Zuschuss kosten kann. Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen. Das hat uns viel Geld gespart.
Sabine R.
David A. Steinleger, Inhaber von Pflegekassen-Umzug

Ihr persönlicher Ansprechpartner

David A. Steinleger

Inhaber · Beratung & Antrag

Wir begleiten Sie von der ersten Frage bis zum letzten Karton: Wir klären, ob die Pflegekasse Ihren Umzug bezuschusst, erstellen den Kostenvoranschlag für den Antrag und ziehen Sie anschließend um. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Pflegekassen-Umzug – unsere Einsatzgebiete

Wir sind deutschlandweit für Sie im Einsatz.

Sie wollen es genau wissen?

Auf unserer Seite zur Kostenübernahme steht der komplette Ablauf: welche Unterlagen Sie brauchen, wen Sie in welcher Reihenfolge anrufen, welche Fristen gelten und was Sie tun können, wenn der Bescheid negativ ausfällt.

Zur Anleitung

Jetzt kostenlos beraten lassen

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und sagen Ihnen, ob und wie die Pflegekasse den Umzug bezuschusst.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich schon einen Pflegegrad haben?

Ja, mindestens Pflegegrad 1. Ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit gibt es den Wohnumfeld-Zuschuss nicht. Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt ist, stellen Sie zuerst den Antrag auf Begutachtung bei der Pflegekasse – der Medizinische Dienst kommt dann zu einem Termin nach Hause.

Zahlt die Pflegekasse den ganzen Umzug?

Sie zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Liegen die Umzugskosten darunter, wird in der Regel der tatsächliche Betrag erstattet – abzüglich eines möglichen Eigenanteils, der sich nach Ihrem Einkommen richtet. Liegen sie darüber, tragen Sie die Differenz selbst. Nicht abgedeckt sind Miete, Kaution, Renovierung und neue Möbel.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Rechnen Sie mit etwa drei bis fünf Wochen ab vollständigem Antrag. Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen – deshalb schauen wir den Kostenvoranschlag vorher gemeinsam durch. In dringenden Fällen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, sprechen Sie die Eilbedürftigkeit direkt bei Ihrer Pflegekasse an.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufig liegt es an einer zu knappen Begründung, warum die jetzige Wohnung ungeeignet ist. Unterstützung bekommen Sie kostenlos bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, beim Pflegestützpunkt oder bei einem Sozialverband. Der Umzug selbst ist davon unabhängig – wir ziehen Sie auch ohne Zuschuss um, dann eben zum normalen Festpreis.

Wir ziehen ins Pflegeheim. Gilt das auch?

In der Regel nicht. Der Zuschuss zielt auf die häusliche Pflege – also auf das Wohnen in den eigenen vier Wänden. Ein Umzug ins vollstationäre Pflegeheim wird meist nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt. Anders kann es beim Betreuten Wohnen oder in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft aussehen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nach, bevor Sie planen.

Können meine Kinder das für mich regeln?

Ja. Angehörige mit Vollmacht, gesetzliche Betreuer und Bevollmächtigte können den Antrag stellen und mit uns alles abstimmen. Sagen Sie uns einfach, wer die Ansprechperson ist – dann laufen Termine und Rückfragen über diese Person.

Hinweis: Alle Angaben zu Leistungen der Pflegekasse sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Sozialberatung. Maßgeblich ist immer die Entscheidung Ihrer Pflegekasse im Einzelfall.

Pflegekassen-Umzug: bis zu 4.180 € Zuschuss nach § 40 SGB XI