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Halteverbotszone einrichten

Freie Parkfläche direkt vor Ihrer Tür am Umzugstag – wir kümmern uns um Antrag, Aufbau und Beschilderung, deutschlandweit. Gerade bei eingeschränkter Mobilität zählt jeder Meter weniger Tragestrecke.

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Warum eine Halteverbotszone?

  • Wir beantragen die Zone bei der Stadt – Sie müssen sich um nichts kümmern.
  • Freie Fläche direkt vor der Tür für kurze Trage- und Ladewege.
  • Rechtzeitig aufgestellt und ordnungsgemäß beschildert.
  • Auch ohne Umzugsbuchung bei uns möglich.

Tipp: Beantragen Sie die Zone möglichst 10–14 Tage vor Ihrem Termin – dann ist alles rechtzeitig genehmigt.

Zone anfragen

Warum die Halteverbotszone bei einem Pflegeumzug zählt

Jeder Meter zwischen Haustür und Fahrzeug ist ein Meter, den jedes Möbelstück getragen wird. Bei einem Umzug mit Pflegegrad kommt hinzu, dass oft empfindliches Gerät mitgeht – ein Pflegebett, ein Rollstuhl, ein Treppensteighilfe. Eine Halteverbotszone direkt vor dem Eingang verkürzt den Weg, senkt das Risiko und spart Zeit, die sonst bezahlt wird.

Sie wird bei der Straßenverkehrsbehörde oder beim Ordnungsamt beantragt und muss in der Regel zwei bis drei Werktage vorher stehen. Die Fristen und Gebühren unterscheiden sich je nach Stadt erheblich – wir kümmern uns um die Beantragung und stellen die Schilder.

Gehört sie in den Kostenvoranschlag?

Ja. Für den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI muss der Kostenvoranschlag nach Leistungen aufgeschlüsselt sein, und die Halteverbotszone ist eine davon – an beiden Adressen, wenn sie an beiden nötig ist. Positionen, die im Kostenvoranschlag fehlen, tauchen später als Zusatzkosten auf, die nicht vom Zuschuss gedeckt sind.

Wir weisen sie deshalb von Anfang an separat aus, statt sie in einer Pauschale verschwinden zu lassen.

Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.

Halteverbotszone einrichten – deutschlandweit