Manchmal braucht das Leben ein neues Zuhause.

Umzug mit Pflegegrad

Bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse möglich

Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen, erstellen Ihren Kostenvoranschlag und koordinieren Ihren Umzug mit einem geprüften regionalen Fachbetrieb.

  • Zuschuss prüfen – kostenlos
  • Antragsunterlagen – wir bereiten sie vor
  • Regionaler Fachbetrieb – von uns geprüft
Eine Tochter kniet neben ihrer Mutter und packt gemeinsam mit ihr einen Umzugskarton.
Bis zu 4.180 € Zuschuss
Antragsunterlagen vorbereitet
Antwort in 24 Stunden

Ihre Pflegekasse?Kennen wir.

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Wir sind keine Pflegekasse und stehen nicht in gesellschaftsrechtlicher Verbindung mit den dargestellten Kassen. Zuständig ist immer die Pflegekasse bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person.

10.000+Umzüge Erfahrung im Netzwerk
4,9 / 5Bewertung der Fachunternehmen
Deutschlandweitregional ausgeführte Umzüge
24 hpersönliche Rückmeldung
Das sagen unsere Kundinnen und KundenAlle Erfahrungen lesen
  • „Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil."

    Andrea K.Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3), Köln

  • „Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet."

    Hans-Jürgen M.selbst umgezogen, Pflegegrad 2, Leipzig

  • „Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen."

    Sabine R.Sohn und Tochter organisierten gemeinsam, Stuttgart

Kostenübernahme

Was die Pflegekasse zahlt – und wofür

Ermöglicht der Umzug die häusliche Pflege, erleichtert er sie erheblich oder bringt er Selbstständigkeit zurück, zahlt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit.

Antragsformular und ein Kostenvoranschlag liegen ausgebreitet auf einem Küchentisch, daneben eine Lesebrille
4.180 €
Zuschuss je Maßnahme

Bei neuer Pflegesituation erneut möglich.

ab 1
Pflegegrad genügt

Kein hoher Pflegegrad nötig.

16.720 €
bei mehreren Pflegebedürftigen

Wenn sie zusammen wohnen.

Wann ein Umzug bezuschusst wird

  • Umbau der jetzigen Wohnung ist unmöglich oder teurer als der Umzug.
  • Treppen, Bad oder Türbreiten machen die Pflege zu Hause sehr schwer.
  • Der Umzug bringt Sie näher zu pflegenden Angehörigen.
  • Die neue Wohnung gibt Selbstständigkeit zurück – ebenerdig statt vierter Stock.

Worauf Sie unbedingt achten müssen

  • Erst beantragen, dann umziehen. Vorher beauftragt heißt meist: kein Geld.
  • Der Zuschuss deckt den Umzug – nicht Miete, Kaution oder Möbel.
  • Je nach Einkommen kann ein Eigenanteil anfallen.
  • Bewilligungsbescheid und Rechnungen aufheben – die Kasse fordert sie an.
Den Antrag Schritt für Schritt erklärtWelche Unterlagen Sie brauchen, wen Sie anrufen und in welcher Reihenfolge.Zur Anleitung

Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.

So funktioniert's

Sechs Schritte – zwei davon sind Ihre

Sie rufen an und reichen am Ende die Unterlagen ein, die wir mit Ihnen vorbereitet haben. Alles andere koordinieren wir – entscheiden tut Ihre Pflegekasse.

  1. 1

    Ihr Schritt

    Anrufen

    Ein Anruf oder eine Nachricht genügt. Wir sagen Ihnen kostenlos und unverbindlich, ob ein Zuschuss in Frage kommt.

  2. 2

    Übernehmen wir

    Prüfen & vorbereiten

    Wir prüfen den Anspruch, helfen bei der Begründung und erstellen den Kostenvoranschlag mit Festpreis – aufgeschlüsselt, wie die Kasse ihn verlangt.

  3. 3

    Ihr Schritt

    Antrag einreichen

    Sie schicken die fertigen Unterlagen an die Pflegekasse. Was hineingehört, liegt dann schon beisammen.

  4. 4

    Ihre Pflegekasse

    Zusage der Kasse

    Die Pflegekasse prüft und entscheidet. Erst mit ihrer Zusage wird der Umzug beauftragt – so gehen Sie auf Nummer sicher.

  5. 5

    Übernehmen wir

    Umzug planen

    Wir beauftragen einen geprüften Fachbetrieb aus Ihrer Region und stimmen Termin und Ablauf mit Ihnen ab.

  6. 6

    Fachbetrieb vor Ort

    Umzugstag

    Der Fachbetrieb vor Ort führt den Umzug aus. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner, bis im neuen Zuhause alles steht.

Warum Pflegekassen-Umzug

Sechs Unterschiede zu einem gewöhnlichen Umzugsunternehmen

Ihre Möbel tragen kann jeder. Die Frage ist, wer dafür sorgt, dass die Pflegekasse am Ende mitzahlt – und wer weiß, worauf es in einer Wohnung ankommt, in der gepflegt wird.

Wir fragen zuerst nach der Kasse, nicht nach dem Termin

Die Pflegekasse muss die Maßnahme genehmigen, bevor ein Umzug beauftragt wird. Deshalb steht bei uns die Kostenübernahme vor dem Auftrag – so gehen Sie auf Nummer sicher.

Ein Kostenvoranschlag im Format der Kasse

„Umzug pauschal 2.400 €“ kommt zurück. Die Pflegekasse will die Positionen einzeln, mit Begründung je Leistung. Genau so bekommen Sie ihn – kostenlos und unverbindlich.

Wir kennen Ihre Kasse, nicht nur „die Pflegekasse“

AOK, TK, Barmer, DAK, KKH, Knappschaft, hkk, IKK: welche Unterlagen wer zusätzlich verlangt und wie lange er braucht, steht bei uns kassenweise nach – nachzulesen auf jeder Kassenseite.

Festpreis, weil ein Dritter mitliest

Was im Kostenvoranschlag steht, steht auf der Rechnung. Bei einem Umzug, den die Pflegekasse mitfinanziert, ist jede Nachforderung ein Problem – auch für die Bewilligung.

Eine Durchwahl statt drei Angebote

Sie erklären Ihre Situation genau einmal. Wir suchen den Betrieb, holen die Termine und klären die Rückfragen – ein Vergleichsportal gibt Ihnen dafür drei Telefonnummern.

Der Betrieb wird geprüft, nicht nur vermittelt

Erfahrung mit Pflegeumzügen, gültiger Versicherungsschutz, dokumentierte Bewertungen: fünf Stufen, bevor jemand Ihren Auftrag bekommt. Wer sie nicht besteht, bleibt draußen.

Woran Sie Qualität erkennen

Unser Qualitätsstandard für Ihren Umzug

Ein zentraler Ansprechpartner bei uns, ein geprüfter Fachbetrieb vor Ort: Wir planen und koordinieren Ihren Umzug, ausgeführt wird er von einem regionalen Unternehmen, das unseren Qualitätsstandard erfüllt. Jeder Umzug, den wir vermitteln, durchläuft dieselben fünf Stufen.

5StufenJeder Umzug, den wir vermitteln, durchläuft diese Prüfung.
  1. 01

    Kostenübernahme zuerst

    Wir prüfen vor der Beauftragung, ob die Voraussetzungen der Pflegekasse erfüllt sind – erst dann geht es weiter.

  2. 02

    Antrag richtig vorbereiten

    Kostenvoranschlag, Begründung und Unterlagen in der Form, die Ihre Kasse für die Prüfung braucht.

  3. 03

    Fachunternehmen geprüft

    Nur Betriebe, die Erfahrung mit Pflegeumzügen, gültigen Versicherungsschutz und gute Bewertungen nachweisen.

  4. 04

    Ein Ansprechpartner

    Dieselbe Person begleitet Sie von der ersten Frage bis zum Umzugstag – Sie erklären Ihre Situation genau einmal.

  5. 05

    Kontrolle nach dem Umzug

    Wir fragen aktiv nach und dokumentieren die Erfahrung – so bleibt die Qualität im Netzwerk überprüfbar.

Das sagen unsere Kunden

Echte Erfahrungen. Echte Menschen.

Eine Tochter sitzt mit ihrer Mutter am Küchentisch und geht die Unterlagen für den Antrag bei der Pflegekasse durch.
Symbolbild

Symbolbilder. Sie zeigen typische Umzugssituationen, nicht die Personen, von denen die Bewertungen stammen.

Nachprüfbar, nicht behauptet

Google
5,0

aus 47 Bewertungen

Sobald unser Bewertungsprofil öffentlich ist, verlinken wir es hier – damit Sie jede Stimme selbst nachlesen können.

Ein durchgeführter Pflegekassen-Umzug

So sieht es aus, wenn es richtig läuft

Kantenschutz an die Kanten, Umzugsdecken und Polsterfolie um Schrank, Bild und Spiegel, eigene Schutzhüllen über Polstermöbel – am Ende lückenlos foliert, im Wagen jedes Stück auf seinem festen Platz. Das ist der Teil, den kein Kostenvoranschlag zeigt und über den bei einem Schrank, der seit vierzig Jahren im Schlafzimmer steht, alles entscheidet.

26 Sekunden aus einem Pflegekassen-Umzug, ausgeführt von unserem Partnerbetrieb und veröffentlicht mit dessen Einverständnis. Ohne Ton – die Einblendungen im Bild erklären die Schritte.

Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3) · Köln

Meine Mutter wohnte im dritten Stock ohne Aufzug, ich 300 Kilometer weg. Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil. Hier wurde er geschrieben, eingereicht und bewilligt. Danach lief der Umzug an einem Tag.
Andrea K.

selbst umgezogen, Pflegegrad 2 · Leipzig

Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet. Es wurde nichts weggeworfen, ohne mich zu fragen. Am Abend stand das Bett, und das Bad konnte ich benutzen.
Hans-Jürgen M.

Sohn und Tochter organisierten gemeinsam · Stuttgart

Wir hatten schon einen Umzugstermin gebucht und wussten nicht, dass das den Zuschuss kosten kann. Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen. Das hat uns viel Geld gespart.
Sabine R.
David A. Steinleger, Inhaber von Pflegekassen-Umzug

Ihr persönlicher Ansprechpartner

David A. Steinleger

Inhaber · Beratung & Antrag

Wir begleiten Sie von der ersten Frage bis zum letzten Karton: Wir klären, ob die Pflegekasse Ihren Umzug bezuschusst, erstellen den Kostenvoranschlag für den Antrag und ziehen Sie anschließend um. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Deutschlandweit im Einsatz

Unser Einsatzgebiet

Geprüfte Fachbetriebe in 87 Städten – einer davon ist in Ihrer Nähe. Und wenn Sie quer durch Deutschland ziehen, sind es zwei: einer hier, einer dort.

Karte unseres Einsatzgebiets in DeutschlandDeutschlandkarte mit 87 markierten Städten, in denen wir Umzüge mit Pflegegrad organisieren – von Flensburg bis München und von Aachen bis Cottbus.BerlinBerlinHamburgHamburgMünchenMünchenKölnKölnFrankfurtFrankfurtStuttgartStuttgartDüsseldorfLeipzigLeipzigDortmundDortmundEssenBremenBremenDresdenDresdenHannoverHannoverNürnbergNürnbergDuisburgBochumWuppertalBielefeldBonnMünsterMannheimKarlsruheAugsburgWiesbadenMönchengladbachGelsenkirchenAachenKielBraunschweigChemnitzHalle (Saale)MagdeburgFreiburg im BreisgauKrefeldMainzLübeckErfurtOberhausenRostockKasselHagenPotsdamSaarbrückenHammLudwigshafen am RheinOldenburgMülheim an der RuhrOsnabrückLeverkusenDarmstadtHeidelbergSolingenHernePaderbornNeussRegensburgIngolstadtOffenbach am MainGöttingenWürzburgFürthHeilbronnUlmPforzheimWolfsburgBottropReutlingenErlangenKoblenzBremerhavenRemscheidTrierBergisch GladbachRecklinghausenJenaMoersSalzgitterHanauGüterslohHildesheimSiegenKaiserslauternCottbusFlensburgSchwerinEsslingen am NeckarWitten
87Städte mit PartnerbetriebGeodaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0
Ihr Ort nicht dabei?Alle Städte ansehen
Häufige Fragen

Ihre Fragen zur Kostenübernahme

Die Antworten, nach denen am häufigsten gefragt wird – in verständlichen Worten.

Sie zahlt einen Zuschuss, keinen Pauschalbetrag: Ein Umzug kann als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst werden, wenn dadurch die häusliche Pflege überhaupt erst möglich wird, erheblich erleichtert wird oder Sie selbstständiger leben können. Möglich sind bis zu 4.180 € je Maßnahme. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und – ganz wichtig – dass der Antrag vor dem Umzug bewilligt ist.
Schon ab Pflegegrad 1. Anders als bei vielen anderen Leistungen der Pflegeversicherung brauchen Sie für den Wohnumfeld-Zuschuss keinen hohen Pflegegrad. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, stellen Sie zuerst einen Antrag auf Pflegebegutachtung bei der Pflegekasse – wir sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge Sie am besten vorgehen.
An Ihre Pflegekasse. Die sitzt bei Ihrer Krankenkasse – wer bei der AOK krankenversichert ist, hat die AOK-Pflegekasse. Kostenlose Unterstützung beim Antrag bekommen Sie außerdem über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und in den Pflegestützpunkten Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Dann wird der Zuschuss in der Regel abgelehnt. Die Pflegekasse muss die Maßnahme vorher genehmigen. Warten Sie deshalb mit der Beauftragung des Umzugs, bis der Bewilligungsbescheid da ist – oder sprechen Sie vorher mit Ihrer Pflegekasse ab, wie in Eilfällen zu verfahren ist.
Ja, die Pflegekasse verlangt fast immer einen Kostenvoranschlag, manchmal zwei zum Vergleich. Sie bekommen unseren kostenlos und unverbindlich – aufgeschlüsselt nach Leistungen, so wie die Kasse es für die Prüfung braucht.
Möglicherweise. Je nach Situation kommen das Sozialamt (Hilfe zur Pflege bzw. Grundsicherung nach SGB XII), das Jobcenter (§ 22 SGB II bei Bürgergeld) oder ein Zuschuss der Eingliederungshilfe in Frage. Sagen Sie uns in der Beratung einfach, wovon Sie leben – wir zeigen Ihnen, welcher Weg bei Ihnen realistisch ist.
Das hängt von Wohnungsgröße, Stockwerk, Entfernung und den gewünschten Leistungen ab. Sie bekommen vorab einen Festpreis, damit Sie und Ihre Pflegekasse genau wissen, worüber gesprochen wird. Eine grobe Einordnung liefert unser Umzugsrechner.
Sehr gern. In den meisten Fällen organisieren Kinder oder Enkel den Umzug mit. Sagen Sie uns einfach, wer der Ansprechpartner sein soll – wir stimmen Termine und Rückfragen dann direkt mit dieser Person ab.

Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.

Lassen Sie uns darüber sprechen

Erzählen Sie uns von Ihrer Situation – wir sagen Ihnen ehrlich, ob die Pflegekasse mitzahlt und was der Umzug kostet. Auch dann, wenn die Antwort „eher nicht“ lautet.

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Umzug mit Pflegegrad – 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse