Für Angehörige
Ihre Eltern ziehen um. Sie organisieren es. Wir nehmen Ihnen den größten Teil ab.
Bis zu 4.180 € je Maßnahme kann die Pflegekasse für den Umzug in eine pflegegerechte Wohnung übernehmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Wir erklären Ihnen den Ablauf und liefern den Kostenvoranschlag in der Form, die die Kasse braucht. Den Antrag reichen Sie oder Ihre Eltern selbst ein – sobald er bewilligt ist, koordinieren wir den Umzug mit einem geprüften Fachbetrieb vor Ort.
Was Angehörige uns am häufigsten sagen
Sie wohnen weit weg
Sie können nicht jedes Mal 400 Kilometer fahren, um einen Termin wahrzunehmen. Wir arbeiten mit Video-Besichtigung und Fotos, und wir rufen Sie an – nicht nur Ihre Eltern.
Der Papierkram ist undurchsichtig
Antrag, Begründung, prüffähiger Kostenvoranschlag, Fristen: Wir erklären Ihnen den Ablauf, unterstützen Sie bei der Vorbereitung und liefern den Kostenvoranschlag in der Form, die die Kasse braucht. Eingereicht wird der Antrag von Ihren Eltern selbst oder von Ihnen als bevollmächtigter Person. Rechtsberatung ist das nicht – die Entscheidung trifft die Kasse.
Es muss schnell gehen
Nach einem Sturz oder einer Reha-Entlassung bleiben oft nur Wochen. Sagen Sie uns, wie viel Zeit Sie haben – wir sagen Ihnen ehrlich, was sich in dieser Zeit noch bewilligen lässt.
Ihre Eltern sollen mitentscheiden
Wir sprechen mit Ihren Eltern, nicht über sie. Sie bekommen den Überblick, Ihre Eltern behalten die Entscheidung – und beide Seiten haben denselben Ansprechpartner.
Drei Schritte – den Großteil übernehmen wir
Sie melden sich. Alles Weitere koordinieren wir und halten Sie auf dem Laufenden.
- 1
Kostenloses Erstgespräch
Am Telefon oder per Video. Wir klären den Pflegegrad, die Wohnsituation und ob ein Zuschuss realistisch ist. Danach wissen Sie, woran Sie sind.
- 2
Antrag und Kostenvoranschlag
Wir helfen bei der Begründung und erstellen den prüffähigen Kostenvoranschlag. Eingereicht wird beides von Ihnen oder Ihrem Angehörigen – was hineingehört, liegt dann schon beisammen.
- 3
Bescheid abwarten
Erst wenn die Bewilligung da ist, buchen wir den Termin – so gehen Sie auf Nummer sicher.
Der Fehler, der am meisten Geld kostet
Beauftragen Sie niemand, bevor der Antrag bewilligt ist
Sobald Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, gilt die Maßnahme als begonnen – und die Pflegekasse lehnt regelmäßig ab. Das gilt auch für die Anzahlung und für einen unterschriebenen Termin. Wenn Sie unter Zeitdruck stehen, sagen Sie es uns; wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich das noch ausgeht.
Was unsere Kundinnen und Kunden sagen
Nachprüfbar, nicht behauptet
aus 47 Bewertungen
Sobald unser Bewertungsprofil öffentlich ist, verlinken wir es hier – damit Sie jede Stimme selbst nachlesen können.
Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3) · Köln
Meine Mutter wohnte im dritten Stock ohne Aufzug, ich 300 Kilometer weg. Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil. Hier wurde er geschrieben, eingereicht und bewilligt. Danach lief der Umzug an einem Tag.
selbst umgezogen, Pflegegrad 2 · Leipzig
Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet. Es wurde nichts weggeworfen, ohne mich zu fragen. Am Abend stand das Bett, und das Bad konnte ich benutzen.
Sohn und Tochter organisierten gemeinsam · Stuttgart
Wir hatten schon einen Umzugstermin gebucht und wussten nicht, dass das den Zuschuss kosten kann. Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen. Das hat uns viel Geld gespart.
Sie sind jemand anderes?
Dann führt dieser Weg schneller zum Ziel.
Ich ziehe selbst um
In Ihrem Tempo, ohne Druck. Ein Ansprechpartner, der Ihnen zuhört, den Papierkram erledigt und Ihnen sagt, was wann passiert.
Für UmziehendeIch begleite jemanden beruflich
Pflegedienst, Sozialdienst, Betreuung oder Einrichtung: Wir liefern prüffähige Kostenvoranschläge, feste Ansprechpartner und Material zum Weitergeben.
Für FachkräfteAlle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.
