Haftung & Versicherung

Was passiert, wenn etwas kaputtgeht?

Die ehrliche Antwort steht hier — vollständig, vor dem Auftrag und in Zahlen. Wir tragen den Hausstand von Menschen, die sich nicht selbst wehren können, wenn etwas schiefgeht. Deshalb verstecken wir die Haftung nicht in den AGB, sondern erklären sie auf einer eigenen Seite: wofür der Anbieter geradesteht, wo das Gesetz Grenzen zieht und wie Sie diese Grenzen mit einer Zusatzversicherung anheben können.

Verschuldensunabhängig
Haftung ab Übernahme

Für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts von der Übernahme bis zur Ablieferung haftet der Anbieter nach §§ 451, 425 HGB — grundsätzlich auch ohne Verschulden.

620 €/m³
Gesetzlicher Höchstbetrag

Die gesetzliche Haftung ist auf 620 € je Kubikmeter benötigten Laderaums begrenzt (§ 451e HGB). Bei 20 m³ sind das 12.400 €.

Optional zum Neuwert
Zusätzliche Transportversicherung

Wer über die gesetzliche Grenze hinaus abgesichert sein möchte, kann eine Transportversicherung zum Neuwert beantragen. Wir sagen Ihnen vorher, was sie kostet.

Bitte vor Auftragserteilung lesen. Zusammen mit Ihrem Angebot erhalten Sie das „Merkblatt zu Haftung und Versicherung“ nach §§ 451 ff. HGB und bestätigen den Erhalt. Diese Seite gibt den Inhalt öffentlich wieder, damit Sie ihn in Ruhe lesen können, bevor überhaupt ein Angebot vorliegt.

1. Gesetzliche Haftung

Wofür wir einstehen — und wie weit

Für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung sowie für eine Überschreitung der Lieferfrist haftet der Anbieter nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Die Haftung ist jedoch nach Höhe, Umfang und Bewertungsmaßstab begrenzt. Sie ist keine Versicherungssumme und ersetzt keine zusätzliche Transportversicherung.

So wird gerechnet

  • 620 € je m³ benötigten Laderaums — der gesetzliche Haftungshöchstbetrag nach § 451e HGB. Das ist eine gesetzliche Beschränkung, keine vertragliche Einschränkung zu Ihren Lasten.
  • Ersetzt wird grundsätzlich der Markt- bzw. Zeitwert am Ort und zur Zeit der Übernahme — nicht automatisch der Neupreis.
  • Bei Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung auf das Dreifache der Fracht begrenzt (§ 431 Abs. 3 HGB).
  • Für Gebäudeschäden (Wände, Böden, Treppenhaus, Türrahmen) gilt nicht das Transportrecht, sondern das allgemeine Haftungsrecht. Für Personenschäden haftet der Anbieter unbeschränkt.
Rechenbeispiel

Bei 20 m³ Transportvolumen beträgt der maximale Haftungsbetrag 12.400 € — unabhängig vom tatsächlichen Wert des Umzugsguts.

Wo das Gesetz die Haftung ausschließt

§ 451d HGB nennt besondere Gefahren, bei denen die Haftung entfallen kann. Die häufigsten Fälle in der Praxis:

  • Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden sowie Behandlung, Verladung oder Entladung durch den Kunden.
  • Beförderung von Geld, Schmuck, Edelmetallen, Edelsteinen, Wertpapieren, Urkunden oder vergleichbaren Wertsachen sowie von lebenden Tieren oder Pflanzen.
  • Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsguts, insbesondere besondere Bruch-, Funktions-, Rost- oder Verderbsanfälligkeit.
  • Beförderung von nicht durch uns verpacktem Gut in Behältern sowie Verladen oder Entladen besonders großer oder schwerer Gegenstände bei ungeeigneten Raumverhältnissen, wenn auf die Gefahr hingewiesen wurde.
  • Mitverursachung durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden.

Bei Vorsatz oder qualifizierter Leichtfertigkeit entfallen gesetzliche Haftungsbefreiungen und -begrenzungen. Ob im Einzelfall Versicherungsschutz oder gesetzliche Haftung besteht, richtet sich immer nach den konkreten Umständen und den anwendbaren Versicherungsbedingungen — eine pauschale Zusage gibt es nicht.

Wichtig zu wissen: Gesetzliche Umzugshaftung, Betriebshaftpflicht und zusätzliche Transportversicherung sind drei verschiedene Schutzsysteme. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- oder Gebäudeschäden — sie versichert nicht automatisch Möbel und Hausrat.

2. Zusätzliche Transportversicherung

Gesetzliche Haftung oder Neuwertversicherung?

Der tatsächliche Gesamtwert eines Haushalts liegt oft deutlich über dem gesetzlichen Haftungshöchstbetrag. Wer das nicht möchte, kann eine zusätzliche Transportversicherung beantragen. Je nach Tarif schützt sie zum Zeit- oder Neuwert und erfasst auch Risiken, für die keine gesetzliche Haftung besteht.

MerkmalGesetzliche HaftungZusätzliche Versicherung
GrundlageGesetzliche Frachtführerhaftung nach HGBSeparater Versicherungsvertrag
Obergrenze620 € je m³ Laderaum; bei Lieferfristüberschreitung max. das Dreifache der FrachtBis zur bestätigten Versicherungssumme
BewertungGrundsätzlich Zeit-/Marktwert nach HGBJe nach Tarif Zeitwert oder Neuwert
KostenIm Beförderungspreis enthaltenSeparate Prämie
SchutzbeginnMit dem UmzugsvertragErst nach Annahme/Bestätigung durch den Versicherer

Was die Versicherung kostet

Die Prämie richtet sich nach dem Neuwert, den Sie angeben. Richtwert: 2,3 ‰ des deklarierten Neuwerts zuzüglich 19 % Versicherungsteuer.

Nettoprämie (25.000 € Neuwert)57,50 €
Versicherungsteuer 19 %10,93 €
Bruttoprämie gesamt68,43 €

Der Satz von 2,3 ‰ ist ein Richtwert und kein gesetzlicher Festbetrag; maßgeblich ist das aktuell gültige Versicherungsangebot. Umfang, Ausschlüsse, Selbstbehalt, Prämie, Obliegenheiten und Versicherungsbeginn ergeben sich ausschließlich aus dem Versicherungsantrag, der Versicherungsbestätigung und den Versicherungsbedingungen.

Bitte nicht verwechseln

Die Auswahl im Umzugsangebot allein begründet noch keinen Versicherungsschutz. Der Schutz beginnt erst, wenn der Versicherer bzw. ein zugelassener Vermittler den Antrag angenommen und bestätigt hat.

  • Ohne Zusatzversicherung gilt ausschließlich die gesetzliche Haftung mit 620 € je m³.
  • Für den Abschluss brauchen wir Ihre schriftliche Erklärung über den deklarierten Neuwert, die Bestätigung der Versicherungsbedingungen und die Zahlung der Prämie.
  • Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Ausweise und Dokumente transportieren Sie am besten selbst — oder Sie deklarieren sie vor Vertragsschluss schriftlich mit Wert.
3. Wenn doch etwas passiert

Schaden melden — die Fristen sind kurz

Dokumentieren Sie einen Schaden am besten sofort bei der Ablieferung im Übergabe- oder Schadenprotokoll und melden Sie ihn zusätzlich in Textform. Die gesetzlichen Fristen nach § 451f HGB sind Ausschlussfristen — wer sie versäumt, verliert Ansprüche, selbst wenn der Schaden unstrittig ist.

Art der BeanstandungFrist
Äußerlich erkennbarer Verlust oder Schadenspätestens am Tag nach der Ablieferung
Äußerlich nicht erkennbarer Verlust oder Schadeninnerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung
Überschreitung der Lieferfristinnerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung

Das gehört in die Schadenmeldung

  • Angebots-/Auftragsnummer, Kundennamen und Umzugsdatum angeben.
  • Beschädigte oder fehlende Gegenstände konkret bezeichnen.
  • Fotos, Kaufbelege, Wertnachweise und das Ablieferungsprotokoll beifügen, soweit vorhanden.
  • Beschädigte Gegenstände bis zur Prüfung aufbewahren und keine Reparatur ohne Abstimmung veranlassen.

Schaden melden

Ein Anruf genügt für den Anfang — die Textform reichen Sie danach nach. Ihr fester Ansprechpartner begleitet den Fall bis zur Klärung.

Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zur Prüfung auf und veranlassen Sie keine Reparatur ohne Abstimmung — sonst lässt sich der Schaden nicht mehr feststellen.

4. Bevor überhaupt etwas passiert

Wie wir das Risiko klein halten

Der beste Schadensfall ist der, den es nicht gibt. Deshalb steht am Anfang jedes Auftrags die Auswahl des ausführenden Unternehmens — und nicht der Preis.

Ein Vertragspartner

Wir sind Ihr alleiniger Vertragspartner. Die Durchführung übernehmen sorgfältig ausgewählte Fachunternehmen — Ihr Ansprechpartner bleiben trotzdem wir, von der Beratung bis zur Klärung eines Schadens.

Geprüftes Netzwerk

Wir arbeiten nur mit erfahrenen Umzugsunternehmen, die wir kennen und regelmäßig prüfen. Wer bei uns fährt, hat den Nachweis über Versicherungsschutz und Fachpersonal erbracht.

Aufnahme vor dem Angebot

Volumen, Etagen, Tragewege, Engstellen, empfindliche Stücke: Je genauer die Aufnahme, desto weniger Überraschungen am Umzugstag — und desto belastbarer der Festpreis für Ihre Pflegekasse.

Protokoll bei Übergabe

Bei der Ablieferung wird gemeinsam geprüft und dokumentiert. Das ist keine Formalie: Das Protokoll ist im Streitfall das Beweismittel, auf das es ankommt.

Die vollständigen Regelungen stehen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Seite fasst sie in verständlichen Worten zusammen; maßgeblich sind im Streitfall AGB, Merkblatt und die gesetzlichen Vorschriften der §§ 451 ff. HGB.

Noch Fragen?

Fragen Sie, bevor Sie unterschreiben

Wir gehen Haftung, Versicherung und Fristen am Telefon mit Ihnen durch — in Ruhe und ohne Fachchinesisch. Und wenn Sie zuerst wissen möchten, was der Umzug kostet:

David A. Steinleger, Inhaber von Pflegekassen-Umzug

Ihr persönlicher Ansprechpartner

David A. Steinleger

Inhaber · Beratung & Antrag

Wir begleiten Sie von der ersten Frage bis zum letzten Karton: Wir klären, ob die Pflegekasse Ihren Umzug bezuschusst, erstellen den Kostenvoranschlag für den Antrag und ziehen Sie anschließend um. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Haftung beim Umzug: 620 €/m³, Fristen, Neuwertschutz