Für Sie, wenn Sie selbst umziehen
Ein Umzug in Ihrem Tempo. Ohne Druck.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, kann die Pflegekasse den Umzug in eine passendere Wohnung mit bis zu 4.180 € bezuschussen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Den Antrag übernehmen wir. Rufen Sie einfach an – ein Gespräch genügt für den Anfang.
0178 325 0929Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr. Wir rufen auch zurück – sagen Sie uns einfach wann.
Sechs Dinge, auf die Sie sich verlassen können
Wir nehmen uns Zeit
Die Besichtigung dauert, so lange sie dauert. Wir laufen nicht mit der Stoppuhr durch Ihre Wohnung.
Sie entscheiden, was mitkommt
Kein Stück wird ohne Ihr Wort entsorgt. Was Sie behalten möchten, kommt mit – auch wenn es unpraktisch ist.
Der erste Abend funktioniert
Bett, Bad und Küche sind am Umzugstag benutzbar. Sie müssen am ersten Abend keinen Karton mehr öffnen.
Ein Ansprechpartner
Eine Person, eine Nummer, von der ersten Frage bis zum letzten Karton. Sie müssen Ihre Geschichte nicht dreimal erzählen.
Pflegebett und Rollator haben ihren Platz
Wir bauen das Pflegebett auf und stellen die Möbel so, dass Sie mit Rollator oder Rollstuhl überall durchkommen.
Beim Antrag lassen wir Sie nicht allein
Wir erklären Ihnen den Ablauf, unterstützen Sie bei der Vorbereitung und geben Ihnen den Kostenvoranschlag mit. Einreichen bei der Pflegekasse müssen Sie ihn selbst – oder jemand, den Sie dazu bevollmächtigen.
Drei Schritte, mehr nicht
Sie rufen an. Den Rest erklären wir Ihnen unterwegs, Schritt für Schritt.
- 1
Sie rufen an
Wir hören zu und stellen ein paar Fragen: Wie wohnen Sie jetzt, wohin soll es gehen, haben Sie einen Pflegegrad. Das Gespräch kostet nichts.
- 2
Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor
Wir erklären den Ablauf, helfen bei der Begründung und erstellen den Kostenvoranschlag. Sie bekommen einen fertigen Stapel und wissen genau, was wohin gehört – eingereicht wird er von Ihnen selbst.
- 3
Der Umzugstag
Sobald die Kasse zugestimmt hat, machen wir einen Termin aus. Ausgeführt wird der Umzug von einem geprüften Fachbetrieb aus Ihrer Region. Am Abend steht Ihr Bett, und das Bad ist benutzbar.
Lieber jemand aus der Familie?
Viele Menschen lassen den Umzug von ihren Kindern organisieren. Das geht ohne Weiteres – mit einer Vollmacht sprechen wir direkt mit Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn, und Sie entscheiden trotzdem mit.
→ Diese Seite für Angehörige weitergebenWas unsere Kundinnen und Kunden sagen
Nachprüfbar, nicht behauptet
aus 47 Bewertungen
Sobald unser Bewertungsprofil öffentlich ist, verlinken wir es hier – damit Sie jede Stimme selbst nachlesen können.
Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3) · Köln
Meine Mutter wohnte im dritten Stock ohne Aufzug, ich 300 Kilometer weg. Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil. Hier wurde er geschrieben, eingereicht und bewilligt. Danach lief der Umzug an einem Tag.
selbst umgezogen, Pflegegrad 2 · Leipzig
Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet. Es wurde nichts weggeworfen, ohne mich zu fragen. Am Abend stand das Bett, und das Bad konnte ich benutzen.
Sohn und Tochter organisierten gemeinsam · Stuttgart
Wir hatten schon einen Umzugstermin gebucht und wussten nicht, dass das den Zuschuss kosten kann. Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen. Das hat uns viel Geld gespart.
Sie sind jemand anderes?
Dann führt dieser Weg schneller zum Ziel.
Ich organisiere den Umzug für meine Eltern
Sie regeln das aus der Ferne, zwischen Beruf und Familie. Wir bereiten die Unterlagen für die Pflegekasse vor und koordinieren den Umzug – Sie behalten den Überblick.
Für AngehörigeIch begleite jemanden beruflich
Pflegedienst, Sozialdienst, Betreuung oder Einrichtung: Wir liefern prüffähige Kostenvoranschläge, feste Ansprechpartner und Material zum Weitergeben.
Für FachkräfteAlle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.
