Kostenlose Beratung
Erst reden, dann planen
Ein Gespräch, etwa zwanzig Minuten, kostenlos und ohne Verpflichtung. Danach wissen Sie, ob die Pflegekasse mitzahlt, was Sie beantragen müssen und in welcher Reihenfolge – und was der Umzug ungefähr kostet.
Am Telefon
Der einfachste Weg. Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf zu einer Uhrzeit an, die Ihnen passt.
Per Videoanruf
Sie zeigen uns die Wohnung mit dem Handy. Daraus erstellen wir den Kostenvoranschlag – ganz ohne Besuch.
Vor Ort
Wenn es einfacher ist, kommen wir vorbei. Gern auch, wenn Ihre Angehörigen dabei sein können.
Das fragen wir Sie
Sie müssen nichts vorbereiten – aber wenn Sie diese Punkte schon im Kopf haben, geht das Gespräch schneller. Was Sie nicht wissen, klären wir gemeinsam.
- Welcher Pflegegrad liegt vor – oder ist ein Antrag noch offen?
- Was geht in der jetzigen Wohnung nicht mehr? Treppen, Bad, Türbreiten, Stockwerk?
- Steht die neue Wohnung schon fest, oder wird noch gesucht?
- Wer organisiert den Umzug – Sie selbst, Ihre Kinder, eine Betreuerin?
- Gibt es einen Termin, der gehalten werden muss? Kündigung, Klinikentlassung, Übergabe?
- Soll die alte Wohnung aufgelöst und besenrein übergeben werden?
Das bekommen Sie
Wir sind ein Umzugsunternehmen, keine Sozialberatung. Für eine unabhängige, umfassende Beratung nutzen Sie bitte zusätzlich die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, den Pflegestützpunkt Ihrer Stadt oder die Verbraucherzentrale.

Ihr persönlicher Ansprechpartner
David A. Steinleger
Inhaber · Beratung & Antrag
Wir begleiten Sie von der ersten Frage bis zum letzten Karton: Wir klären, ob die Pflegekasse Ihren Umzug bezuschusst, erstellen den Kostenvoranschlag für den Antrag und ziehen Sie anschließend um. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Rückruf anfordern
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht und wann Sie erreichbar sind. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.
