Für Pflege- und Sozialdienste

Wenn Ihre Klientin umziehen muss, brauchen Sie einen Anruf – nicht drei Wochen Organisation

Wir übernehmen Anspruchsprüfung, die Vorbereitung der Antragsunterlagen und die Koordination des Umzugs. Bis zu 4.180 € je Maßnahme sind nach § 40 Abs. 4 SGB XI möglich. Bundesweit, ausgeführt von geprüften Partnerbetrieben.

5,0aus 47 Google-Bewertungen
Was Sie von uns bekommen

Vier Dinge, die Ihnen Arbeit abnehmen

Prüffähiger Kostenvoranschlag

Aufgeschlüsselt in der Form, die die Pflegekasse für den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI verlangt. Kein Pauschalangebot, das zurückkommt.

Antrag vollständig vorbereitet

Wir formulieren die Begründung und stellen die Unterlagen zusammen. Eingereicht wird von der Klientin oder einer bevollmächtigten Person – vorbereiten müssen Sie dafür nichts mehr.

Fester Ansprechpartner

Eine Durchwahl für Ihre Einrichtung, kein Callcenter. Rückmeldung zu Anfragen innerhalb von 24 Stunden.

Wir sprechen direkt mit der Familie

Sie geben uns den Kontakt, wir übernehmen ab da – inklusive Abstimmung mit Angehörigen und Betreuung.

Mannschaft eines Partnerbetriebs vor dem Umzugswagen nach einem Einsatz
Mannschaft eines Partnerbetriebs nach einem Einsatz. Veröffentlicht mit Einverständnis des Betriebs und der abgebildeten Personen.
Für wen

Mit wem wir zusammenarbeiten

  • Ambulante Pflegedienste
  • Sozialdienste in Kliniken und Reha-Einrichtungen
  • Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer
  • Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen
  • Betreutes Wohnen und Seniorenresidenzen
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Sie möchten Material zum Weitergeben? Wir schicken Ihnen gedruckte Merkblätter zum Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI, die Sie Angehörigen direkt in die Hand geben können.

Als Partner registrieren

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer festen Durchwahl und den Unterlagen für Ihre Einrichtung.

Nächster Schritt: kurzer Video-Termin → Festpreis-Angebot

Bewertungen

Was unsere Kundinnen und Kunden sagen

Nachprüfbar, nicht behauptet

Google
5,0

aus 47 Bewertungen

Sobald unser Bewertungsprofil öffentlich ist, verlinken wir es hier – damit Sie jede Stimme selbst nachlesen können.

Tochter, Umzug für die Mutter (Pflegegrad 3) · Köln

Meine Mutter wohnte im dritten Stock ohne Aufzug, ich 300 Kilometer weg. Den Antrag bei der Pflegekasse hätte ich allein nicht hinbekommen – die Begründung war der schwierige Teil. Hier wurde er geschrieben, eingereicht und bewilligt. Danach lief der Umzug an einem Tag.
Andrea K.

selbst umgezogen, Pflegegrad 2 · Leipzig

Was mir wichtig war: dass mir jemand zuhört und nichts über meinen Kopf hinweg entscheidet. Es wurde nichts weggeworfen, ohne mich zu fragen. Am Abend stand das Bett, und das Bad konnte ich benutzen.
Hans-Jürgen M.

Sohn und Tochter organisierten gemeinsam · Stuttgart

Wir hatten schon einen Umzugstermin gebucht und wussten nicht, dass das den Zuschuss kosten kann. Der Hinweis kam beim ersten Telefonat – wir haben storniert, den Antrag gestellt und später umgezogen. Das hat uns viel Geld gespart.
Sabine R.

→ Die vollständige Anleitung zur Kostenübernahme

Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.

Für Pflegedienste, Sozialdienste und Betreuung