Wenn jemand ins Pflegeheim zieht, bleibt die alte Wohnung zurück – und mit ihr eine laufende Miete. Je schneller Sie die Kündigung auf den Weg bringen, desto weniger Geld verfällt. Gleichzeitig ist das der Moment, in dem niemand Kraft für Logistik hat. Dieser Überblick soll das leichter machen.
Zuerst: die Kündigung
Für Mietverträge gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Ein automatisches Sonderkündigungsrecht wegen Pflegebedürftigkeit gibt es nicht – viele Vermieter lassen aber mit sich reden, besonders wenn Sie eine Nachmieterin oder einen Nachmieter vorschlagen. Fragen Sie schriftlich und freundlich; ein Attest über die dauerhafte Heimunterbringung hilft.
Im Todesfall gilt eine Sonderregel: Erben können den Mietvertrag mit gesetzlicher Frist außerordentlich kündigen, und zwar innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod.
Dann: sichten, nicht sofort räumen
Der häufigste Fehler ist, zu früh den Container zu bestellen. Gehen Sie erst durch alle Räume und legen Sie fest, was mit ins Heim kommt, was in der Familie bleibt, was gespendet oder verkauft wird und was entsorgt werden muss. Ins Heim passt erfahrungsgemäß weniger, als man denkt – meist ein Sessel, ein kleiner Schrank, Bilder und persönliche Dinge.
Beiseitelegen sollten Sie unbedingt:
- •Ausweise, Rentenunterlagen, Versicherungspolicen, Testament und Vollmachten
- •Sparbücher, Kontoauszüge und Unterlagen zu Verträgen
- •Fotos, Alben und Briefe – auch wenn gerade niemand Zeit hat, sie anzusehen
- •Schmuck, Münzen, Uhren und alles, was wertvoll aussieht
In alten Haushalten finden sich solche Dinge an unerwarteten Stellen: zwischen Buchseiten, in Manteltaschen, hinter Schubladen, in Keksdosen. Deshalb arbeiten wir grundsätzlich mit einer Fundkiste, die vor der Entsorgung übergeben wird.
Was kostet das?
Der Preis richtet sich nach Quadratmetern, Menge, Stockwerk und Zugang – ein Dachgeschoss ohne Aufzug ist aufwendiger als eine Erdgeschosswohnung. Verwertbare Möbel und Hausrat werden gegengerechnet und senken den Preis. Seriöse Anbieter nennen nach der Besichtigung einen Festpreis, in dem Container, Deponiegebühren und Endreinigung enthalten sind. Misstrauisch werden sollten Sie bei Angeboten „nach Aufwand".
Zahlt das jemand?
In der Regel nicht. Der Zuschuss der Pflegekasse zielt auf das Wohnumfeld, in dem gepflegt wird – also auf die neue Wohnung, nicht auf die Räumung der alten. Bezuschusst werden können dagegen die Kosten des Umzugs selbst. Wenn Sie beides zusammen beauftragen, lassen Sie sich die Positionen im Kostenvoranschlag getrennt ausweisen, damit die Kasse den Umzugsanteil prüfen kann.
Aus der Ferne organisieren
Viele Angehörige wohnen Hunderte Kilometer entfernt. Das geht: Besichtigung per Videoanruf, Schlüsselübergabe über Hausverwaltung oder Nachbarn, Sichtung per Fotodokumentation, Übergabeprotokoll mit Bildern. Wichtig ist nur, dass Sie eine Person benennen, über die alle Absprachen laufen – gerade wenn mehrere Geschwister beteiligt sind.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
