Zurück zum Blog

Kostenübernahme

Umzugskosten absetzen: 20 % über § 35a EStG

14. August 2026 6 Min.
5,0aus 47 Google-Bewertungen

Es gibt einen Weg, der in fast keinem Ratgeber zum Pflegekassen-Umzug auftaucht: die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG. Sie greift unabhängig vom Pflegegrad, unabhängig von der Pflegekasse – und sie greift auch dann, wenn ein Antrag abgelehnt wurde.

Was abgesetzt werden kann

Abziehbar sind 20 % der Lohnkosten, höchstens 4.000 € im Kalenderjahr. Entscheidend ist das Wort Lohnkosten: Material, Kartons, Fahrzeugmiete und Sprit zählen nicht mit.

Posten auf der RechnungAbsetzbar?
Arbeitslohn der Umzugshelferja
Anfahrt und Fahrzeugkosten, getrennt ausgewiesenanteilig, als Nebenkosten der Dienstleistung
Umzugskartons und Packmaterialnein
Möbelmontage durch das Unternehmenja
Entrümpelung, sofern haushaltsnah erbrachtin der Regel ja

Die Lohnkosten müssen auf der Rechnung stehen

Das Finanzamt erkennt nur an, was ausgewiesen ist. Eine Rechnung über "Umzug pauschal 2.400 €" nützt Ihnen nichts. Bitten Sie das Unternehmen ausdrücklich darum, den Lohnanteil getrennt auszuweisen – seriöse Anbieter machen das ohne Rückfrage.

Kombination mit dem Zuschuss der Pflegekasse

Beides zusammen geht, aber nicht doppelt für denselben Euro. Was die Pflegekasse erstattet hat, ist für Sie keine Belastung mehr und kann nicht noch einmal steuerlich geltend gemacht werden. Absetzbar bleibt der Teil, den Sie selbst getragen haben – also der Eigenanteil.

Wo es in der Steuererklärung steht

  • •Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
  • •Rechnung und Kontoauszug bereithalten – vorlegen müssen Sie sie nur auf Nachfrage
  • •Der Höchstbetrag von 4.000 € gilt pro Haushalt und Jahr, nicht pro Person

Wir sind eine Umzugsfirma und keine Steuerberatung. Für die Einordnung Ihres konkreten Falls fragen Sie ein Steuerbüro oder einen Lohnsteuerhilfeverein – die Beratung dort kostet meist weniger, als die Ermäßigung bringt.

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.

Bereit für Ihren Umzug?

Wir packen an, Sie bleiben entspannt. Fordern Sie Ihr kostenloses, unverbindliches Festpreis-Angebot an – deutschlandweit.

Kostenloses Angebot
Umzugskosten absetzen: 20 % über § 35a EStG