Kostenloses Angebot

Erzähl uns von Ihrem Umzug – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem fairen, unverbindlichen Angebot.

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Was Sie von uns bekommen

Keinen Pauschalpreis, sondern einen aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag: Transport, Verpackung, Möbelmontage, Halteverbotszone, Entsorgung – jede Position einzeln ausgewiesen. Genau in dieser Form verlangt ihn Ihre Pflegekasse für den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Ein Angebot über „Umzug komplett“ ist nicht prüffähig und kommt zurück.

Der genannte Betrag ist ein Festpreis. Was im Kostenvoranschlag steht, steht auch auf der Rechnung – wichtig, wenn eine Kasse mitliest und den bewilligten Betrag direkt mit uns abrechnet.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. 1Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie möchten.
  2. 2Kurze Besichtigung per Video oder vor Ort. Für den Kostenvoranschlag brauchen wir Etage, Aufzug, Wohnfläche und den Umfang.
  3. 3Sie erhalten den aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag zum Festpreis, kostenlos und unverbindlich.
  4. 4Auf Wunsch stellen wir damit den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und warten die Bewilligung ab, bevor ein Termin festgemacht wird.

Eine Anfrage ist noch keine Beauftragung

Das ist wichtig für den Zuschuss: Ein Kostenvoranschlag anzufordern schadet Ihrem Antrag nicht. Erst die verbindliche Beauftragung gilt als Beginn der Maßnahme – und die erfolgt bei uns grundsätzlich erst nach dem Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.

Kostenvoranschlag für die Pflegekasse – in 24 Stunden