Der Wohnumfeld-Zuschuss setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus – mindestens Pflegegrad 1. Wenn noch keiner vorliegt, ist das der erste Schritt, und er ist einfacher, als viele denken.
1. Antrag stellen – formlos genügt
Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und sagen Sie, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Ein Satz reicht. Die Kasse schickt Ihnen dann die Formulare zu. Wichtig: Der Antrag gilt ab dem Tag, an dem er eingeht – Leistungen werden rückwirkend ab diesem Monat gezahlt. Also lieber früh anrufen als lange überlegen.
2. Pflegetagebuch führen
Notieren Sie in den Wochen bis zum Termin, wobei konkret Hilfe nötig ist und wie lange sie dauert. Beim Aufstehen, beim Waschen, beim Anziehen, beim Essen, bei Medikamenten, beim Verlassen der Wohnung. Das klingt nach Bürokratie, ist aber die beste Vorbereitung – im Termin selbst vergisst man die Hälfte.
3. Der Termin mit dem Medizinischen Dienst
Eine Gutachterin oder ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und schaut sich sechs Bereiche an: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, sowie Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte. Daraus ergibt sich eine Punktzahl und daraus der Pflegegrad von 1 bis 5.
Für den Termin gilt:
- •Sorgen Sie dafür, dass eine vertraute Person dabei ist – Angehörige, Pflegedienst oder Betreuerin.
- •Beschönigen Sie nichts. Viele stellen sich im Termin selbstständiger dar, als sie im Alltag sind. Das kostet Punkte.
- •Legen Sie das Pflegetagebuch, Arztbriefe, Medikamentenpläne und den Schwerbehindertenausweis bereit.
- •Zeigen Sie, wo es in der Wohnung hakt: das Bad, die Treppe, die Türschwelle. Das ist später auch für den Umzugsantrag relevant.
4. Der Bescheid
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Hält sie die Frist nicht ein, steht Ihnen unter Umständen eine Zahlung von 70 € je begonnener Woche Verzögerung zu. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – fordern Sie in dem Fall zuerst das Gutachten an, damit Sie wissen, wogegen Sie argumentieren.
5. Und dann?
Sobald der Pflegegrad steht, sind Sie auch für den Wohnumfeld-Zuschuss antragsberechtigt. Wenn Ihnen schon klar ist, dass die Wohnung nicht mehr passt, sammeln Sie parallel die Argumente dafür. Und lassen Sie sich kostenlos beraten: Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht jedem Versicherten mit Pflegegrad zu.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
