Eine Wohnung, die auf dem Papier „seniorengerecht" heißt, ist nicht automatisch geeignet. Nehmen Sie zur Besichtigung ein Maßband mit – die folgenden Zahlen entscheiden darüber, ob der Alltag später funktioniert.
Die wichtigsten Maße
- •Türbreiten: mindestens 80 cm lichte Breite für den Rollstuhl, 90 cm bei der Badezimmertür sind besser. Ein Rollator braucht rund 70 cm.
- •Schwellen: höchstens 2 cm, besser gar keine. Balkon- und Terrassentüren sind der häufigste Stolperpunkt.
- •Bewegungsfläche: 120 x 120 cm vor jeder Tür, mit Rollstuhl 150 x 150 cm zum Wenden.
- •Flurbreite: mindestens 120 cm, damit man wenden kann, ohne rückwärts zu fahren.
- •Dusche: bodengleich, mindestens 120 x 120 cm, mit Platz für einen Duschstuhl.
Der Weg zur Wohnung zählt mit
Viele denken nur an die Wohnung selbst. Entscheidend ist aber auch, wie man hineinkommt: Gibt es Stufen am Hauseingang? Ist der Aufzug groß genug für eine Trage – also mindestens 110 x 140 cm? Wie weit ist es vom Parkplatz zur Haustür? Und liegen Briefkasten und Klingel auf erreichbarer Höhe?
Was sich nachrüsten lässt – und was nicht
Haltegriffe, Rampen für kleine Schwellen, eine erhöhte Toilette und rutschfeste Beläge lassen sich fast überall nachrüsten und werden von der Pflegekasse bezuschusst. Schwer bis unmöglich sind: nachträglicher Aufzug, deutlich verbreiterte Türen in tragenden Wänden und eine bodengleiche Dusche, wenn der Estrich zu dünn ist. Prüfen Sie diese Punkte vor der Zusage, nicht danach.
Der Vermieter muss oft zustimmen
Bauliche Veränderungen brauchen die Erlaubnis des Vermieters. Bei Maßnahmen, die behindertengerechtes Wohnen ermöglichen, ist er nach § 554 BGB in der Regel zur Zustimmung verpflichtet, kann aber eine Sicherheit für den Rückbau verlangen. Klären Sie das schriftlich, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben – und bevor Sie den Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Und die Umgebung?
Zum Schluss der unterschätzte Punkt: Wie weit sind Arzt, Apotheke und Einkaufsmöglichkeit? Fährt ein Bus in der Nähe? Wie lange braucht der Pflegedienst zu Ihnen? Eine barrierefreie Wohnung ohne Anbindung kann einsamer machen als eine Wohnung mit Schwelle.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
