90 bis 100 Punkte
Umzug mit Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Auch hier sind bis zu 4.180 € Zuschuss zum Umzug möglich – der Betrag steigt nicht mit dem Pflegegrad.
Im Alltag – und beim Umzug
Die höchste Stufe. Selbstständigkeit ist weitgehend aufgehoben, die Versorgung erfordert besonderen pflegerischen Aufwand.
Ein Umzug ist hier selten geplant, sondern meist die Folge eines Ereignisses – ein Krankenhausaufenthalt, eine Verschlechterung, eine Wohnung, die nicht mehr trägt. Dann steht der Termin fest, bevor der Antrag geschrieben ist, und die Reihenfolge droht durcheinanderzugeraten.
Worauf es im Antrag ankommt
Wenn es eilt: Sprechen Sie den Sozialdienst der Klinik an, bevor Sie beauftragen. Er kann den Antrag beschleunigen. Beauftragen Sie auf keinen Fall vorab in der Annahme, es lasse sich später regeln – das ist der schnellste Weg in die Ablehnung.
Was wir bei Pflegegrad 5 anders machen
- Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Bewilligung im verbleibenden Zeitfenster noch ausgeht
- Abstimmung mit Klinik-Sozialdienst und Pflegedienst übernehmen wir
- Wenn nötig, ziehen wir in zwei Etappen um – erst das Nötigste, dann der Rest
Den Antrag samt passender Begründung erzeugen wir Ihnen in zwei Minuten – fertig zum Ausdrucken und Unterschreiben.
Musterantrag erstellenHäufige Fragen zu Pflegegrad 5
- Bekomme ich mit Pflegegrad 5 weniger Zuschuss als mit einem höheren Grad?
- Nein. Der Höchstbetrag von 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt unabhängig vom Pflegegrad. Pflegegrad 1 und Pflegegrad 5 haben denselben Rahmen – der Grad entscheidet über andere Leistungen, nicht über diese.
- Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 5?
- 90 bis 100 Punkte im Begutachtungsassessment. Sechs Module werden gewichtet zu einer Gesamtpunktzahl von 0 bis 100 zusammengerechnet; die Selbstversorgung wiegt am schwersten. Verbindlich rechnet ausschließlich der Medizinische Dienst bei der Begutachtung.
- Was muss ich mit Pflegegrad 5 im Antrag besonders begründen?
- Wenn es eilt: Sprechen Sie den Sozialdienst der Klinik an, bevor Sie beauftragen. Er kann den Antrag beschleunigen. Beauftragen Sie auf keinen Fall vorab in der Annahme, es lasse sich später regeln – das ist der schnellste Weg in die Ablehnung.
- Ab wann darf ich den Umzug beauftragen?
- Erst nach der Bewilligung. Eine Beauftragung – auch eine Anzahlung oder ein fest zugesagter Termin – gilt als Beginn der Maßnahme und führt regelmäßig zur Ablehnung.
Anderer Pflegegrad?
Alle Angaben zu Leistungen der Pflegeversicherung sind allgemeine Informationen nach dem Stand 2025 und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, entscheidet ausschließlich Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, bei den Pflegestützpunkten und bei den Verbraucherzentralen.
